17.3313 · Interpellation · 2017-05-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Laut der Sendung "Tagesschau" des Schweizer Fernsehens SRF vom 20. April 2017 haben die 15 grössten börsenkotierten Firmen der Schweiz im Jahr 2016 überdurchschnittlich oft Schweizer Angestellte abgebaut und gleichzeitig mehr Ausländer angestellt.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt er die zunehmende Anstellung von ausländischen Arbeitnehmern bei gleichzeitiger Reduktion der Schweizer Angestellten bei den erwähnten Grossunternehmen angesichts des vom Souverän beschlossenen Inländervorrangs und des vom Parlament beschlossenen "Inländervorrangs light"?
2. Welches sind nach seiner Ansicht die Gründe, dass die Stellenstreichungen der untersuchten 15 börsenkotierten Firmen 2690 Schweizer Arbeitnehmende betrafen, während gleichzeitig die Zahl ausländischer Angestellter in der Schweiz um 1780 Personen anstieg?
3. Inwiefern ist die Ausweitung des Ausländeranteils von 39 auf 41 Prozent bei den erwähnten SMI-Firmen drei volle Jahre nach dem Entscheid von Volk und Ständen mit dem am 9. Februar 2014 an der Urne beschlossenen Inländervorrang oder auch nur mit dem vom Parlament beschlossenen "Inländervorrang light" kompatibel?
4. Was konkret will er unternehmen angesichts der Tatsache, dass selbst die vom Bund kontrollierte Firma Swisscom Ende 2016 400 Schweizer weniger beschäftigte als im Vorjahr, gleichzeitig aber 210 Ausländer zusätzlich angestellt hat?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte durch Unternehmen in der Schweiz ist im Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) und im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) geregelt. Nach Ansicht des Bundesrates halten die grossen Unternehmen in der Schweiz die entsprechenden Bestimmungen ein. Die Beschäftigungsentwicklung auf nationaler Ebene ist ein wesentlicher Indikator für das gute Funktionieren des Schweizer Arbeitsmarktes. So verzeichnete die Schweiz 2016 einmal mehr einen Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen. Bei mehr als der Hälfte dieser Zunahme handelte es sich um Schweizerinnen und Schweizer. Der Wanderungssaldo war zwischen 2015 und 2016 rückläufig. Er ging von 71 468 auf 60 262 Personen und somit das tiefste Niveau seit 2007 zurück.
Da alle SMI-Unternehmen auch international sehr aktiv sind, müssen sie diejenigen Arbeitskräfte einstellen können, deren Berufsqualifikationen ihren Bedürfnissen am besten entsprechen. Ausserdem bedeutet das geringe Bevölkerungswachstum in der Schweiz zusammen mit einem hohen Beschäftigungsgrad, dass in unserem Land nur ein begrenztes Angebot an Arbeitskräften zur Verfügung steht. Bisher liess sich kein genereller Verdrängungseffekt feststellen. Zudem tragen die flankierenden Massnahmen zu einer gewissen Kontrolle der Lohnbedingungen bei.
3. Momentan erarbeitet der Bundesrat die Verordnungen zum Ausführungsgesetz von Artikel 121a der Bundesverfassung, das im Dezember 2016 vom Parlament verabschiedet wurde. Darin ist ein Vorrang für Personen vorgesehen, die bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung als Stellensuchende registriert sind, sofern in gewissen Berufsgruppen, Branchen oder Wirtschaftsregionen eine über dem Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit festgestellt wurde.
4. Der Bundesrat hat am 10. April 2017 alle verselbstständigten Unternehmen und Anstalten des Bundes mit einem Schreiben aufgefordert, bei ihrer Anstellungs- und Personalpolitik geeignete Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu treffen.
Im Falle von Swisscom stehen dem Bundesrat zudem zur Steuerung von Swisscom jene Mittel zur Verfügung, die ihm gemäss Aktienrecht als Mehrheitsaktionär zukommen. Das wichtigste Instrument sind die strategischen Ziele, die - ihrem Namen und Sinn entsprechend - keine operativen Vorgaben enthalten. Die Rekrutierung und Selektion von Mitarbeitenden ist Teil der operativen Geschäftsführung und liegt in der Verantwortung der leitenden Organe. Diese führen das Geschäft nach betriebswirtschaftlichen Kriterien. Swisscom legt hohen Wert auf den regionalen Arbeitsmarkt und achtet darauf, an ihren Standorten in erster Linie Personen aus den umliegenden Regionen einzustellen. Da aber der Bedarf an Fachkräften nicht allein aus der Schweizer Bevölkerung gedeckt werden kann, ist Swisscom darauf angewiesen, Spezialistinnen und Spezialisten auch im Ausland zu suchen. Die vom Interpellanten erwähnte Entwicklung im Jahr 2016 hat besondere Ursachen (u. a. Unternehmensübernahmen, Frühpensionierungen). Insgesamt liegt der Anteil ausländischer Staatsangehöriger bei der Belegschaft von Swisscom bei 19,6 Prozent.
Antwort des Bundesrates.