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17.3314 · Motion · 2017-05-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Nachdem der Frost jüngst sehr grosse Schäden angerichtet hat, insbesondere an Reben- und Obstkulturen, ersuche ich den Bundesrat:

a. in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen die entstandenen Schäden zu schätzen;

b. mit Hilfe der betroffenen Kantone und mit Unterstützung der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren kurz- und mittelfristige Massnahmen zu umreissen;

c. Härtefällen Rechnung zu tragen.

Begründung

In zahlreichen Regionen der Schweiz hat der Frost sehr grosse Schäden angerichtet, insbesondere an Reben- und Obstkulturen. In einigen Regionen hat man seit 1974 nicht mehr einen derart starken Frost erlebt. Die in diesem Jahr entstandenen Schäden sind beispiellos und betreffen Tausende von Hektaren. Angesichts dieser aussergewöhnlichen Lage sollte der Bundesrat mit Hilfe der Kantone nach Möglichkeiten suchen, um den betroffenen Obst- und Weinbäuerinnen und -bauern zu helfen. Auf der Grundlage von Artikel 79 des Landwirtschaftsgesetzes könnten rasch Massnahmen ergriffen werden, beispielsweise die Gewährung zinsloser Darlehen oder ein Aufschub der Rückzahlung von Investitionskrediten. Parallel dazu sollte eine Lockerung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erwogen werden. Mittelfristig verdient die Idee, dass der Staat teilweise für die Prämien von Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken aufkommt, eine vertiefte Abklärung. Im Rahmen des Berichtes in Erfüllung meiner Postulate 14.3023 und 14.3815, "Agrarpolitiken. Internationaler Vergleich mit speziellem Fokus auf Risikoabsicherung", wird erwähnt, dass in Österreich, Frankreich, Italien und Spanien die Prämien für Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken subventioniert werden. Dabei übernimmt der Staat zwischen 50 und 65 Prozent der Prämien. Würde der Staat einen Teil der Prämien bezahlen, würde dies den Obst- und Weinbäuerinnen und -bauern ermöglichen, sich besser gegen allfällige Wetterschäden abzusichern und ihre Ernten zu versichern. Ferner sollte der Bundesrat Härtefällen Rechnung tragen angesichts der Tatsache, dass in den erwähnten Sektoren wegen der geringen Fläche der bewirtschafteten Böden die Direktzahlungen nur einen kleinen Teil des Einkommens ausmachen. Folglich sind die Direktzahlungen nicht geeignet, diesen Landwirtschaftsbetrieben die Mittel beizusteuern, die sie brauchen, um ein bestimmtes Einkommensniveau zu halten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das WBF stand kurz nach den Frostnächten in Kontakt mit den am stärksten betroffenen Branchenverbänden und Kantonen. Es hat das BLW umgehend beauftragt, die Schadensschätzungen zusammenzutragen, die diese Verbände mit der Unterstützung der kantonalen Landwirtschaftsbehörden erstellt haben. Die effektiven finanziellen Einbussen werden sich jedoch erst schrittweise zum Zeitpunkt der Ernten zeigen.

Je nach Situation des jeweiligen betroffenen Landwirtschaftsbetriebs können verschiedene Massnahmen in Anwendung von Artikel 79 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) kurzfristig helfen, eine finanzielle Bedrängnis zu überwinden. Angesichts des Ausmasses der geschätzten Schäden werden mögliche Härtefälle im Einvernehmen mit privaten Organisationen geprüft werden. Bezüglich der mittelfristigen Massnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen wird der Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik für die Zeit nach 2022 prüfen, welche Unterstützungsmöglichkeiten die Resilienz der Landwirtschaft, insbesondere der Spezialkulturen, gegenüber den Risiken von Naturschäden optimieren können.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.