17.3341 · Interpellation · 2017-05-04
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Im April 2014 stellte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle aufgrund eines Auftrages der GPK-S fest, dass namentlich im Informatikbereich die weitverbreitete Praxis bestehe, externe Mitarbeitende beizuziehen. Die Praxis sei "rechtlich diskutabel" und weder intern noch extern transparent. Der Bundesrat teilte in seiner Antwort auf die entsprechenden Empfehlungen den Grundsatz, dass "bei der Aufgabenerfüllung vornehmlich auf internes Wissen anstatt auf externe Expertinnen und Experten zu setzen sei", und er verankerte diesen Grundsatz in seinen Weisungen.
Darauf basierend hat das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) Internalisierungen vorgenommen. Beispielsweise wurde das Amt 2016 um 53 Stellen aufgestockt, dies z. B. zur Stärkung des Bereichs Businessanalyse und Lösungsarchitektur. Zusammen mit den Internalisierungen in den Vorjahren hatten diese Massnahmen den Effekt, dass insgesamt etwa 11 Millionen Schweizerfranken eingespart werden konnten.
Trotz der positiven Effekte soll dieser Trend nun wieder umgekehrt werden: Im BIT sollen insgesamt 60 bis 65 Stellen abgebaut werden. Davon sollen über 30 Stellen ausgelagert werden, nach Ausschreibungen zu Softwarepaketierung, IBM-Hosting und Content Management System. Aufgrund dieser wenig konsistenten Entwicklung drängen sich folgende Fragen auf:
1. Gibt es eine stringente Strategie zur Leistungserbringung im Informatikbereich, welche eine solche Hüst-und-Hott-Entwicklung und damit Reibungsverluste und Doppelspurigkeiten verhindern kann?
2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass das BIT die Weisungen bezüglich externer Mitarbeitender einhält?
3. Gibt es eine Prognose darüber, welche Kosten oder Einsparungen die neuerlichen Externalisierungen zeitigen werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In der IKT-Strategie des Bundes für die Jahre 2016-2019 ist die strategische Stossrichtung "Geschäftsausrichtung der IKT" definiert. In diesem Rahmen erarbeitet der Bundesrat gegenwärtig eine IKT-Sourcing-Strategie. Diese Sourcing-Strategie soll insbesondere für den Bezug von IKT-Leistungen bundesweit gültige Sourcing-Kriterien definieren sowie entsprechende Leitlinien setzen und soll im ersten Quartal 2018 verabschiedet werden. Der Bundesrat legt dabei grossen Wert auf Wirtschaftlichkeit, Komplementarität und Synergienutzung bei der Leistungserbringung im IKT-Bereich.
Im operativen Alltag bewegen sich die IKT-Leistungserbringer, so auch das BIT, in einem äusserst dynamischen Umfeld. Der Technologiewandel in der IT-Branche mit stets kürzeren Technologie- und Produktlebenszeiten und die Digitalisierung immer neuer Geschäftsfelder erfordern flexibles Handeln und eine regelmässige Überprüfung der Ausrichtung aller IKT-Leistungserbringer. Dabei muss sichergestellt werden, dass genügend internes Wissen in den Kernbereichen für den Betrieb und Unterhalt der Anwendungen sowie für die Abwicklung von Projekten vorhanden ist. In der Auswahl von Outsourcings zur Einhaltung der Vorgaben berücksichtigt das BIT diese Gegebenheiten.
Eine regelmässige Überprüfung der Leistungserbringung ergibt sich ebenfalls aus den Vorgaben aus dem politischen Umfeld. Im Fokus der Internalisierungen standen für das BIT Bereiche, in welchen die nachhaltige interne Wissenserhaltung gestärkt werden musste oder die Balance zwischen interner und externer Leistungserbringung ungenügend vorhanden war.
Mit den im März beschlossenen Auslagerungen kann sich das BIT für die Bewältigung neuer Grossvorhaben rüsten und zugleich seinen Personalbestand in Einklang mit den personal- und finanzpolitischen Vorgaben bringen.
2. Der Bundesrat hat in seinen Weisungen vom 19. August 2015 zum Abschluss von Personalverleihverträgen in der Bundesverwaltung festgehalten, dass der Beizug externer Ressourcen dann zweckmässig ist, wenn Arbeitsspitzen gebrochen, rasch personelle Engpässe beseitigt werden müssen oder fehlendes Fachwissen beschafft werden muss. Das BIT bezieht Dienstleistungen und externe Mitarbeitende nach diesen Gesichtspunkten sowie unter Berücksichtigung der vorgegebenen Plafonds im Personalbereich.
3. Eine Aussage über Kosten oder Einsparungen wird erst nach Umsetzung der zugeschlagenen Ausschreibungen gemacht werden können. Generell wird das BIT jedoch zur Einhaltung der Vorgaben bezüglich Personalkosten aufgrund steigender Nachfrage nach IKT-Leistungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung vermehrt auf externe Dienstleistungen zugreifen müssen.
Antwort des Bundesrates.