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17.3349 · Interpellation · 2017-05-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizer Gewässer sind stark mit Pestiziden belastet. Das ist nicht nur ökologisch problematisch, sondern hat auch Konsequenzen für unser Trinkwasser. Die hohe Belastung hat die im April erschienene Studie der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) erneut bestätigt. Schweizer Kleingewässer weisen eine Vielzahl von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden in zu hohen Konzentrationen auf. Sowohl die geltenden als auch die zukünftigen ökotoxikologischen Grenzwerte wurden in keinem der untersuchten Gewässer eingehalten. Es ist offensichtlich, dass ein akuter Handlungsbedarf besteht. Dieser wurde auch in der Vernehmlassung zum Aktionsplan zur Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln klar bestätigt. Um die nötige Senkung der Risiken zu erreichen, muss vor allem bei der Landwirtschaftspolitik angesetzt werden. Der Bundesrat hat dies ebenfalls schon festgestellt. Angesichts dieser systematischen Grenzwertüberschreitungen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wird er die zukünftige Agrarpolitik so gestalten, dass die landwirtschaftliche Produktion weniger abhängig vom Einsatz von Pestiziden wird, sodass die massive toxische Belastung unserer Gewässer reduziert wird? Wenn ja, bis wann?

2. Die aktuelle PSMV gibt vor, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn die Anwendung zu keinen unannehmbaren Nebenwirkungen auf Pflanzen und Tiere führt. Die Eawag hat jedoch sogar akut toxische Konzentrationen gemessen. Offensichtlich wird dieses Kriterium der PSMV nicht umgesetzt. Wie und bis wann soll das geändert werden? Sind von deraktuellen Zulassungspraxis auch noch andere Ökosysteme betroffen?

3. Werden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Risiken systematisch unterschätzt? Wenn nein, wie kommt es dann zu den akut toxischen Konzentrationen in den Gewässern?

4. Was muss im Zulassungsprozess zukünftig geändert werden, dass solche fast flächendeckenden Belastungen nicht mehr auftreten?

5. Wie ist zu rechtfertigen, dass das für die Umwelt zuständige Amt (Bafu) bei den umweltrelevanten Aspekten der Zulassung der Pflanzenschutzmittelprodukte nicht beteiligt ist?

6. Wie stellt er sicher, dass die notwendigen Mittel für die Umsetzung des Aktionsplans zur Verfügung stehen?

7. Gedenkt er, diese gemäss dem Verursacherprinzip (z. B. zweckgebundene Abgabe oder Lenkungsabgabe) zu gewährleisten?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit bewusst, für den Gewässerschutz im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weitere Massnahmen zu ergreifen. Dieser Bereich gehört zu den Prioritäten des Aktionsplans für Pflanzenschutzmittel (PSM), den der Bundesrat im Herbst 2017 verabschieden soll. Im Zentrum steht die Reduktion der Emission von Chemikalien in Nichtzielkompartimente. Die Umsetzung des Aktionsplans PSM erfolgt risikobasiert, prioritär ist die Reduktion von Stoffen, die in toxikologisch schädlichen Konzentrationen gemessen werden.

1. Wie der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Bertschy 13.4284 festgehalten hat, sollen die Tragfähigkeit der Ökosysteme bewahrt und damit auch Ökosystemleistungen langfristig erhalten bleiben. Die Erkenntnisse dieses Berichtes sollen bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik für die Jahre ab 2022 sowie der Umweltpolitik berücksichtigt und in geeigneter Weise mit den ökonomischen und sozialen Anliegen der Landwirtschaft sowie mit Fragen zur Ernährungssicherheit und Wirtschaftspolitik abgestimmt werden. Der Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Aktionsplan PSM) nimmt sich der Erkenntnisse aus dem Postulatsberichtes an und hat neben der nachhaltigen Anwendung von PSM das Ziel, die heutigen Risiken ausgehend von PSM zu halbieren. Mit der Umsetzung des Aktionsplans wird der integrierte Pflanzenschutz gestärkt. Die Erkenntnisse aus der Umsetzung werden laufend in die verschiedenen Instrumente der Agrar- und Umweltpolitik einfliessen (siehe auch Antwort zu Frage 2). Den Aktionsplan PSM wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2017 verabschieden.

2. Die Zulassungsstelle sieht vor, ab dem 1. Januar 2018 Anwendungsvorschriften zur Reduktion der Abschwemmung von PSM in die Gewässer zu erlassen. Die Vernehmlassung der entsprechenden Weisung zur Umsetzung der Zulassungsvorgaben wurde kürzlich abgeschlossen. Zudem wird gegenwärtig geprüft, ob die Evaluation risikomindernder Massnahmen für Einträge via Drainagen in den Aktionsplan PSM aufgenommen werden soll. Mit dem Aktionsplan PSM soll ebenfalls überprüft werden, ob die Anwendungsauflagen zum Schutze der weiteren Ökosysteme bzw. der Nichtzielorganismen angepasst werden müssen.

3. Bei der Zulassung von PSM wird die zu erwartende Konzentration in der Umwelt mit einem Modell und entsprechenden Eingabeparametern berechnet. Dieses Modell und die Eingabeparameter werden bei neuen Erkenntnissen angepasst. Die Risiken werden entsprechend nicht systematisch unterschätzt. Sollte die modellierte Umweltkonzentration verglichen mit der regulatorisch akzeptablen Konzentration (RAC-Wert; höchste Konzentration, bei welcher keine unannehmbaren Nebenwirkungen erwartet werden) zu hoch sein, sieht die Gesetzgebung vor, dass das PSM für die entsprechende Verwendung nicht oder nur mit Anwendungsauflagen, welche die erwartete PSM-Konzentration im Gewässer bis unter den RAC-Wert reduzieren, bewilligt wird. Es hat sich gezeigt, dass die Anwendungsauflagen, insbesondere im Bereich der Abschwemmung, heute teilweise nicht ausreichend sind. Bei den Messungen der Eawag im Jahr 2015 wurde dieser Wert bei 6 der 178 zugelassenen Stoffe einmal und bei 10 weiteren Stoffen (6 Prozent) in mehreren Analysen überschritten. Die Anwendungsauflagen im Bereich Abschwemmung werden deshalb überarbeitet (siehe auch Antwort zu Frage 2). Letztlich können mit der Zulassung aber nur die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Anwendungen gemäss guter landwirtschaftlicher Praxis ohne unannehmbare Nebenwirkungen auf Wasserlebewesen möglich sind. Eintragspfade und Quellen für Pestizide in Gewässern sind vielfältig und können nach lokaler Gegebenheit unterschiedlich sein. Entsprechend setzen auch wirkungsvolle Massnahmen auf verschiedenen Ebenen an. Die Zulassung ist dabei ein wichtiger, aber nicht allein entscheidender Faktor.

4. Die an die neuen Erkenntnisse angepasste Zulassung (vgl. Antworten auf Fragen 2 und 3) wird die Belastung der Fliessgewässer weiter reduzieren. Um die Belastungen auf ein wie in der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) gefordertes Niveau zu senken, sind weitere Massnahmen notwendig. Neu soll die GSchV mit ökotoxikologischen Werten ergänzt werden. Diese werden Eingang in den Aktionsplan PSM finden.

5. Um die Sicherheit von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung eines angemessenen Schutzes der Kulturen sicherzustellen, steht die korrekte Umsetzung der Vorgaben der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) im Vordergrund. Das Bafu ist zuständig für die Einstufung der Umweltrisiken von PSM und gibt seine Zustimmung bei der Zulassung neuer Wirkstoffe. Der Steuerungsausschuss der Zulassungsstelle (Art. 71 PSMV) überprüft die aktuelle Aufgabenteilung und die Abläufe regelmässig. Allfällige Anpassungen werden im Anschluss an diese Überprüfung vorgenommen.

6. Die Frage der notwendigen Mittel für die Umsetzung des Aktionsplans wird der Bundesrat zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Aktionsplans behandeln.

7. Die Vor- und Nachteile einer Lenkungsabgabe auf PSM werden zurzeit bundesintern evaluiert.

Antwort des Bundesrates.