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17.3394 · Motion · 2017-06-06

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung gemäss Artikel 28 Parlamentsgesetz einen Grundsatz- und Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge in Form eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses vorzulegen.

1. Der Bundesbeschluss legt Ziele, Grundsätze und Kriterien fest, die zu beachten sind und definiert die zu planenden Massnahmen und die Beschaffungsorganisation.

2 Der Bundesbeschluss legt insbesondere fest:

a. den sicherheitspolitischen Auftrag an die Luftwaffe, die Massnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18 und die von den neuen Kampfflugzeugen erwartete Leistung;

b. eine Finanzierung über das ordentliche Budget und den Richtwert (Kostendach);

c. das Stationierungskonzept unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Raumplanung, die Umwelt und die Lärmimmissionen.

3 Der Bundesrat klärt in der Botschaft zum Entwurf des Bundesbeschlusses:

a. die aussenpolitischen Folgen der Typenwahl unter Berücksichtigung von Auflagen der Hersteller und des Herkunftslandes und prüft die mit der Typenwahl zu eröffnende Option, die internationale Luftwaffenkooperation (namentlich mit den Nachbarstaaten) zu vertiefen;

b. die wirtschaftspolitischen Auswirkungen der Planung und das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Verknüpfung mit Kompensationsgeschäften (Offset).

Begründung

Berichte von Studien- und Expertengruppen des VBS können nicht an die Stelle von Bundesrat und Parlament treten. Eine Kampfflugzeug-Ersatzbeschaffung hat weitreichende Folgen und berührt zahlreiche Fragen. Deshalb muss der Bundesrat Gelegenheit haben, frühzeitig zu den mit der Kampfflugzeug-Ersatzbeschaffung verknüpften weitreichenden sicherheitspolitischen, finanzpolitischen, raumplanerischen, aussenpolitischen und wirtschaftspolitischen Fragen Stellung zu nehmen und den Entscheid über die Eckwerte dem Parlament in Form eines Grundsatz- und Planungsbeschluss vorzulegen. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe und weil sich in der Vergangenheit die Armasuisse wiederholt mit komplexen Beschaffungsprozessen überfordert gezeigt hat, soll sich der Beschluss auch zur Beschaffungsorganisation äussern.

Der Bundesbeschluss soll dem fakultativen Referendum unterstellt werden.- Es ist in der Schweiz Usus, dass die Bevölkerung über grosse einmalige Ausgaben in Milliardenhöhe für Infrastruktur- oder Beschaffungsprojekte mitbestimmen kann (2. Gotthardröhre, NAF, Fabi, Gripen usw.).

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