17.3399 · Interpellation · 2017-06-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 17.3078 bestätigt hat, wird die Kaserne in Losone, die heute vom Staatssekretariat für Migration als Empfangszentrum des Bundes genutzt wird, Ende Oktober 2017 an die Gemeinde übergehen.
Ab diesem Zeitpunkt werden im Tessin ungefähr 150 Plätze für Personen im Asylverfahren fehlen. In der Zwischenzeit ist der Bund auf der Suche nach Ersatzplätzen in bestehenden Anlagen und hat dazu Verhandlungen mit verschiedenen Gemeinden aufgenommen. Diese Anlagen müssten so lange weiterbetrieben werden, bis das neue Bundesasylzentrum für die Zentral- und Südschweiz, das in Novazzano/Balerna geplant ist, in Betrieb geht, was aber nicht vor 2021 oder 2022 der Fall sein wird (Einsprachen und unvorhersehbare Verzögerungen nicht eingerechnet).
In dieser Zwischenphase - es geht um mindestens fünf Jahre - werden Plätze und Anlagen fehlen, gerade wenn man bedenkt, dass in den nächsten Monaten der Zustrom an Migrantinnen und Migranten in unser Land sicherlich nicht abnehmen wird.
Der Kanton Tessin ist der von der Migrationsproblematik am stärksten betroffene Kanton, und Gemeinden wie Chiasso, die an der Schweizer Südgrenze liegen, sind immer als erste konfrontiert mit Notlagen, die zum Regelfall werden. Daher frage ich den Bundesrat:
1. Wie gedenkt der Bund auf die Schliessung des Zentrums in Losone zu reagieren?
2. Wie werden die Schlafplätze für Asylsuchende, die heute in Losone zur Verfügung stehen, neu verteilt?
3. In welche Gemeinden und in welche Anlagen?
4. Ist eine temporäre Vergrösserung des Empfangszentrums in Chiasso geplant?
5. Sind Kompensationsmassnahmen vorgesehen für diejenigen Gemeinden, die Betten und Anlagen zur Verfügung stellen würden?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-4. Der Bund betreibt in der ganzen Schweiz Bundesasylzentren mit einer Unterbringungskapazität von insgesamt rund 4000 Plätzen. Wenn das Zentrum in Losone geschlossen wird, werden die Asylsuchenden, die dann noch dort untergebracht sind, im Rahmen des nationalen Asylsystems umverteilt.
Der Bund ist sich bewusst, dass die Schweizer Südgrenze besonders stark von den Migrationsbewegungen aus Italien betroffen ist. Im Sinne einer wirksamen Migrationssteuerung prüft der Bund in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen und kommunalen Behörden verschiedene Optionen, damit genügend Unterbringungsplätze im Tessin bereitgestellt werden können. Bisher ist jedoch noch nichts entschieden worden.
5. Gemäss der föderalen Stufenfolge entschädigt der Bund die Standortgemeinden eines Bundesasylzentrums nicht direkt.
Nach Artikel 27 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) verständigen sich die Kantone über die Verteilung der Asylsuchenden. Dieser Grundsatz ist auch im neuen Asylgesetz (nAsylG) vorgesehen.
Zurzeit richtet sich die Entschädigung nach dem Beschluss der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) vom 21. September 2012.
Das Kompensationsmodell, das die Kantone im Rahmen der Umsetzungsarbeiten des neuen Asylgesetzes ausgearbeitet haben, bestimmt die Kriterien für eine reduzierte Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone, in denen ein Bundesasylzentrum nach dem neuen Asylgesetz betrieben wird.
Der Bund kann dennoch den Standortkantonen für den gesamten Betriebszeitraum einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten des Bundesasylzentrums bezahlen gemäss Artikel 91 Absatz 2ter AsylG und Artikel 41 Absatz 1 der Asylverordnung 2 (AsylV 2; SR 142.312).
Für Sonderleistungen werden die Gemeinden von den Kantonen entschädigt.
Antwort des Bundesrates.