17.3409 · Interpellation · 2017-06-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der OECD-Bericht 2017 mit dem Titel "Tackling Wasteful Spending on Health" listet verschiedene Gesundheitsbereiche auf, in welchen es nachweislich zu unnötigen Verschreibungen, Behandlungen und Kosten kommt. Laut Barmett et al. wurden in OECD-Ländern im Schnitt 60 Prozent der viralen Erkrankungen mit Antibiotika behandelt. Vor allem in Spitälern, Allgemeinpraxen und in der Langzeitpflege würden Antibiotika zu oft, zu lang und auch falsch eingesetzt, dies mit entsprechenden Krankheits-, Kosten- und Resistenzfolgen. Der Bericht bestätigt damit, was Next, eine Gruppe von Fachleuten, Apothekern und Ärzten einer Schweizer Universitätsklinik, bereits 2014 angemahnt hat, dies unter anderem auch im Zusammenhang mit dem Konsum antibiotikahaltiger rezeptfreier Mittel. In der Strategie Star sieht der Bundesrat:
1. unter 3.3.4 Massnahmen bei überdurchschnittlich hohem Antibiotikaeinsatz vor, die Federführung liege beim Bund und bei den Kantonen zusammen mit den Verbänden, den Krankenkassen und Hochschulen, sowie
2. in 3.3.1 Verschreibungsrichtlinien, Federführung für die Umsetzung bei den Fachgesellschaften.
Angesichts der steigenden Antibiotikaresistenzen wie auch der Gesundheitskosten wird der Bundesrat zur Beantwortung folgender Fragen gebeten:
a. Wie ist der Stand und wie der konkrete Zeitplan der Umsetzung dieser beiden Massnahmen?
b. Wie engagieren sich die Krankenkassen und wie die verschiedenen Kantone?
c. Wie kann eine Überwachung ohne Meldepflicht funktionieren, also wenn das Melden für die Spitäler freiwillig bleibt (s. Star, S. 39)?
d. Wie viele und welche Kantone führen Stewardship-Programme durch? Wie kann der Bund die Kantone in diesen Bemühungen unterstützen? Die Erfahrungen anderer Länder sind eindrücklich positiv (Frankreich minus 39 Prozent Verschreibungen).
e. Warum wird die Langzeitpflege, laut OECD-Bericht ein weiterer Hotspot, nicht in die Überwachung einbezogen? Oder was plant der Bund diesbezüglich?
Stellungnahme des Bundesrates
a. Die Schweizerischen Fachgesellschaften für Infektiologie (SSI) und Mikrobiologie (SGM) sowie der Verein Swissnoso haben im Rahmen eines vom Bund finanziell unterstützten Projektes die Federführung der Massnahme 3.3.1 übernommen mit dem Ziel, nationale Richtlinien für die Ärzteschaft und Spitäler zu erarbeiten. Die Richtlinien werden etappenweise (alle sechs Monate bis Ende 2018) unter Einbindung weiterer betroffener medizinischer Fachgesellschaften für den stationären und ambulanten Bereich erstellt.
Gemäss Planung sollte eine erste Serie von Verschreibungsrichtlinien per Ende 2017 erarbeitet sein und auf einer geeigneten Plattform zur Verfügung stehen. Mit dieser Massnahme erhofft sich der Bundesrat eine breitabgestützte Verbesserung des Einsatzes von Antibiotika in der Humanmedizin. Es gilt die zukünftigen Erfahrungswerte aus der Überwachung (siehe Frage b) sowie der Umsetzung der Stewardship-Programme (siehe Frage d) abzuwarten, bevor weitere, allenfalls restriktivere Schritte unternommen werden, wie die unter 3.3.4 vorgesehene Massnahme zur Reduktion überdurchschnittlich hohen Antibiotikaeinsatzes.
b. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass einzelne Krankenversicherer in Zusammenarbeit mit Universitäten begonnen haben, Abrechnungsdaten hinsichtlich der Antibiotikaverschreibungen auszuwerten. Ein im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes Antimikrobielle Resistenz (NFP 72) bewilligtes Projekt beruht auf einer derartigen Zusammenarbeit und untersucht die Verschreibungspraktik bei Grundversorgern (Prof. Heiner C. Bucher). Im Rahmen der Prüfung der Leistungspflicht nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) kontrollieren die Krankenversicherer, ob die durchgeführten Behandlungen die erforderlichen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Für Antibiotikaverschreibungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, wird die Kostenübernahme abgelehnt. Die Kantone ihrerseits sind eng in die Strategieumsetzung eingebunden, beispielsweise durch das neugeschaffene Koordinationsorgan Epidemiengesetz von Bund und Kantonen.
c. Das bestehende Überwachungssystem beinhaltet sowohl freiwillige als auch obligatorische Meldungen:
1. Antibiotikaresistenzen und der Antibiotikaverbrauch werden von einer für die Schweiz repräsentativen Anzahl von freiwillig meldenden Spitälern und Laboratorien an das Schweizerische Zentrum für Antibiotikaresistenzen (Anresis.ch) signalisiert. Anresis.ch wird sukzessive auf zusätzliche Meldeeinheiten ausgedehnt. Die Einführung eines Obligatoriums zum jetzigen Zeitpunkt würde die Kapazitäten von Anresis.ch übersteigen.
2. Anresis.ch stehen zudem die jährlichen Antibiotikaverkaufszahlen zur Verfügung.
3. Für eine spezifische Gruppe von resistenzbildenden Bakterien (Carbapenemase-bildende Enterobakterien) besteht seit Januar 2016 eine Meldepflicht.
d. Erste Resultate einer von Swissnoso durchgeführten Umfrage zeigen, dass in rund einem Drittel aller Spitäler bereits Stewardship-Programme bestehen. Rund 80 Prozent aller Spitäler verfügen zumindest über interne Empfehlungen zu Antibiotikabehandlungen. Im Rahmen des in der Antwort auf Frage a erwähnten Projektes werden bis Mitte 2019 detaillierte Anforderungen an Programme zum sachgemässen Umgang mit Antibiotika formuliert. Mit der Erarbeitung nationaler Richtlinien zu Stewardship-Programmen wird den Spitälern zukünftig eine Grundlage zur Verfügung stehen, um spitalintern ein System zur Überwachung und Optimierung des Antibiotikagebrauchs zu etablieren. Der Bund führt keine Zusammenstellung der bestehenden oder geplanten Stewardship-Programme.
e. Resistenzdaten in Pflegeheimen werden ebenfalls durch Anresis.ch erfasst. Die Erfassung ist allerdings unvollständig, da die Meldungen der teilweise externen Betreuungsärzte nicht einem Pflegeheim zugeordnet werden können. Eine erste Studie zur Resistenzlage in Institutionen der Langzeitpflege ist seit Mitte 2017 angelaufen und sollte im Frühjahr 2018 erste Resultate liefern. Der Antibiotikaverbrauch in der Langzeitpflege wird bisher nicht separat erfasst.
Antwort des Bundesrates.