17.3411 · Interpellation · 2017-06-08
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz ist offensichtlich das einzige Land, welches Projekte der Entwicklungszusammenarbeit nach WTO-Regeln ausschreibt und damit den Markt international öffnet.
1. Ist es so, dass Projekte der Entwicklungszusammenarbeit von den Ausschreibungsregelungen der WTO ausgenommen sind?
2. Wenn eine derart offene Ausschreibungspraxis gemäss WTO gar nicht zwingend ist, warum schreibt die Schweiz solche Projekte konsequent aus?
3. Können die Schweizer Nichtregierungsorganisationen (NGO) diesem Wettbewerb um Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit überhaupt standhalten?
4. Wie haben sich die Projektvergaben an ausländische NGO in den letzten Jahren entwickelt?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Durchführungsaufträge für Projekte der internationalen Zusammenarbeit (IZA) sind grundsätzlich von den Ausschreibungsregelungen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgenommen. Solche Aufträge betreffen in der Regel nicht Dienstleistungen, welche nach Anhang 1, Annex 4, des WTO-Übereinkommens von 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA, SR 0.632.231.422) beziehungsweise nach Anhang 1a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, SR 172.056.11) von den Ausschreibungsregeln der WTO respektive denjenigen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) erfasst sind. Das revidierte WTO-Übereinkommen von 2012 ist auf Beschaffungen im Bereich der IZA explizit nicht anwendbar (Art. II Abs. 3 Bst. e GPA 2012, vgl. BBl 2017 2180). Durchführungsaufträge der IZA fallen jedoch in der Regel unter Kapitel 3 der VöB. Auch diese Beschaffungen werden ab den definierten Schwellenwerten im offenen oder selektiven Verfahren ausgeschrieben (Art. 34 Abs. 2 VöB), und es werden in der Praxis grundsätzlich alle Anbietenden zugelassen.
Bereits die GPK-S empfahl der Deza in ihrem Bericht vom 8. Dezember 2006, vermehrt Wettbewerbsverfahren bei der Vergabe von Mandaten einzusetzen. Der Bundesrat bekräftigte in seiner Antwort auf die Motion Mörgeli 08.3214, dass er die Forderung nach öffentlichen Ausschreibungen unterstützt. Daran hält sich auch das Seco. Ausschreibungen sind zwar für Auftraggeber und Auftragnehmer mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden. Der Wettbewerb fördert dafür Transparenz, Innovation, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz der Projekte. Dank dieser Praxis können sich auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus dem Süden und Osten selbstständig oder in einem Konsortium an Ausschreibungen beteiligen. Die Schweiz ist hier keine Ausnahme: Andere Länder, wie Österreich und Dänemark, schreiben Projekte im Bereich IZA ebenfalls öffentlich aus. Das Parlament hat im Rahmen der Beratung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) das Prinzip der Wirksamkeit und deren Überprüfung durch eine Ergänzung der entsprechenden Bundesbeschlüsse bekräftigt.
3. Der finanzielle Umfang von Mandaten der Deza an Schweizer NGO und solche mit Niederlassung in der Schweiz nahm von rund 110 Millionen Franken im Jahr 2013 auf rund 130 Millionen Franken im Jahr 2016 zu. Einige Schweizer NGO erhalten zudem im Rahmen von institutionellen Partnerschaften mit der Deza neben Mandaten auch Beiträge zur Umsetzung ihrer Programme. Diese beliefen sich in der Botschaftsperiode 2013-2016 auf rund 500 Millionen Franken. Solche Partnerschaften nutzen und fördern die Kompetenzen von Schweizer NGO zur Umsetzung der strategischen Ziele der IZA. Auch das Seco hat seine Zusammenarbeit mit Schweizer NGO in den letzten Jahren auf konstantem Niveau weitergeführt und in einigen Bereichen sogar ausgebaut, beispielsweise durch die Vergabe des Sippo-Mandats (http://sippo.ch). Der Bundesrat setzt in der IZA weiterhin massgeblich auf Schweizer Kompetenzen, beispielsweise in Bezug auf Berufsbildung oder den systematischen Einbezug der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse. Ein entsprechender Erfahrungsausweis gehört in vielen Ausschreibungen zu den Auswahlkriterien.
4. Die Entwicklung der bilateralen Ausgaben der Deza zugunsten lokaler ausländischer sowie internationaler NGO ist während den letzten zehn Jahren relativ stabil geblieben. Der Anteil liegt im Jahr 2016 mit 26 Prozent leicht über dem Durchschnitt von 25 Prozent aus den Jahren 2007 bis 2016. Der positive Einfluss des Wettbewerbs auf die Wirksamkeit und Effizienz der Schweizer IZA wird auch international wahrgenommen: Die ehemalige Generaldirektorin der Weltbank Ngozi Okonjo-Iweala stellte in einer Rede in Lausanne im Juni 2017 fest, die Schweiz erziele im Vergleich mit anderen Gebern gleicher Grösse mehr Wirkung ("Switzerland punches above its weight"), weil ihre Hilfe seit vielen Jahren ungebunden sei. Tatsächlich haben Recherchen der OECD gezeigt, dass gebundene Hilfe die Kosten von IZA-Projekten um 15 bis 30 Prozent erhöhen kann.
Der Bundesrat hält daher bei der Ausschreibung von Projekten der IZA am Grundprinzip des internationalen Wettbewerbs fest. Die Deza und das Seco stehen jedoch auf verschiedenen Ebenen im Gespräch mit Schweizer NGO. Der Bundesrat ist bereit, sich dafür einzusetzen, dass auch andere Länder in der Ausschreibung von Programmen und Projekten der IZA Hürden für den internationalen Wettbewerb abbauen.
Antwort des Bundesrates.