17.3412 · Postulat · 2017-06-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Bund auf eine Hochseeflotte verzichten kann.
Namentlich ist zu prüfen, ob ein Ausstieg sofort oder etappenweise, vollumfänglich oder zumindest teilweise erfolgen soll.
Weiter ist zu prüfen, welche Konsequenzen ein Ausstieg haben würde und welche Risiken namentlich in rechtlicher und finanzieller Hinsicht bestehen.
Begründung
Der Bundesrat hat aufgrund der Ziehung einer Bürgschaft für die Hochseeflotte einen Nachtragskredit von 215 Millionen Franken beantragt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob für die wirtschaftliche Landesversorgung oder aus anderen Gründen (wenn ja, welchen) eine Hochseeflotte überhaupt noch notwendig und tauglich ist. Aus dem Bericht zur versorgungspolitischen Bedeutung der Hochseeschifffahrt des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom Dezember 2016 geht hervor, dass der Bestand an Hochseeschiffen und das Risiko des Bundes zu hoch sind. Die versorgungspolitische Bedeutung sei gering, wenn nicht sogar unwichtig. Das dabei angenommene Ausgangsszenario (S. 10) wird vom WBF selber als "sehr unwahrscheinlich" und "extrem" bezeichnet. Es besteht ein Überbestand in der Schweizer Hochseeflotte (S. 21). Obwohl sich die finanziellen Risiken erhöht haben, soll gemäss Bericht kein Handlungsbedarf bestehen. Der Bundesrat hat offenbar einzig entschieden, den Rahmenkredit für die Bürgschaften nicht mehr zu erneuern. Die verbleibenden Bürgschaften laufen noch bis 2031. Aus versorgungs- und finanzpolitischer Sicht (Risiken) ist eine weitere Unterstützung der Hochseeflotte nicht nachvollziehbar. Ein Ausstieg ist daher konkret zu prüfen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, gemeinsam mit der Wirtschaft die versorgungspolitische Bedeutung der Hochseeflotte zu überprüfen und die Flottenpolitik gegebenenfalls neu zu gestalten. Der Bundesrat hat den Bericht des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung am 21. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen. Dieser zeigt auf, dass die versorgungspolitische Bedeutung der Schweizer Flotte, welche vor 76 Jahren als Folge des U-Boot-Kriegs der Achsenmächte gegen die Handelsflotten der Alliierten ins Leben gerufen wurde, in den letzten Jahren stark abgenommen hat. Rund drei Viertel der Importe von Lebensmitteln stammen heute aus europäischen Ländern. Mineralölprodukte werden gar zu 100 Prozent aus Europa importiert. Gestützt auf den Bericht hat der Bundesrat entschieden, dem Parlament keine Erneuerung des Ende Juni 2017 auslaufenden Rahmenkredits zu beantragen. Mit diesem Entscheid wird die Anzahl der mit bürgschaftsgesicherten Darlehen finanzierten Schweizer Handelsschiffe in den nächsten Jahren abnehmen - von heute 29 (die verkauften Schiffe der SCL/SCT-Reederei sind bereits nicht mehr berücksichtigt) auf 22 im Jahre 2021, 17 im Jahre 2025 und auf 7 im Jahr 2029. Die letzten Bürgschaften werden 2032 auslaufen. Dies entspricht einem etappenweisen Ausstieg mit entsprechender stufenweiser Reduktion der verbürgten Darlehen von heute 512 Millionen Franken auf 411 Millionen (2021), 312 Millionen (2025) und 156 Millionen (2029).
Ein rascherer Ausstieg ist nicht möglich. Die Bürgschaft des Bundes ist zum gewährten Darlehen der Bank an die Schiffsgesellschaft akzessorisch. Dies bedeutet, dass die Bürgschaft nur dann beendet werden kann, wenn die zugrunde liegende Hauptschuld (Bankdarlehen) - insbesondere durch Tilgung - untergeht. Mit Unterzeichnung der Bürgschaftsverträge ist der Bund vertragliche Verpflichtungen eingegangen, die er während der Vertragslaufzeit einzuhalten hat. Gemäss Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe beträgt diese für Neubauten maximal 15 Jahre und ist unter gewissen Umständen - namentlich zur Sicherung der Finanzinteressen des Bundes - angemessen verlängerbar.
Eine vorzeitige Beendigung der Bürgschaften ist somit nur möglich, wenn entweder die Darlehen vorzeitig zurückbezahlt würden oder die betroffenen Banken von ihrem Recht Gebrauch machen, die Darlehen kündigen und die Bürgschaften ziehen. Ersteres ist wirtschaftlich nicht möglich, Letzteres widerspricht den Finanzinteressen des Bundes.
Vor diesem Hintergrund hat der Bund zur Reduktion der finanziellen Risiken bis zum Auslaufen der letzten Bürgschaften im Jahre 2032 diverse Massnahmen ergriffen. So wurden die Verhandlungen mit Reedereien in Schwierigkeiten dem Generalsekretariat des WBF unterstellt, zusätzlich nötiges externes Rechts- und Finanzwissen beigezogen und die Vertreter der Eidgenössischen Finanzverwaltung eng einbezogen. Zudem hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung im Auftrag des Departementsvorstehers WBF rund zwei Dutzend von der Eidgenössischen Finanzkontrolle empfohlene Massnahmen bis im August 2017 umgesetzt.
Mit einem Bündel an Massnahmen wurden die Schiffseigner verpflichtet, ihre Risiken zu minimieren. Unter anderem wurde, wo möglich und nötig, ein neuer Abzahlungsmechanismus für bürgschaftsgesicherte Darlehen (jährlich linear) eingeführt. Der vereinbarte Paye ("Pay as you earn"-Mechanismus) schöpft über eine Reserve hinausgehende Überschussliquidität zugunsten der Begleichung von Amortisationsrückständen ab; sind die Rückstände beglichen und besteht weiter Überschussliquidität, wird ein Teil davon zur vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen eingesetzt.
Fazit: Der Bund kann sich seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht entziehen und einen rascheren Ausstieg erreichen. Gleichzeitig hat er die im Rahmen seiner Bürgenstellung möglichen Massnahmen zur Risikominimierung getroffen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.