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17.3429 · Postulat · 2017-06-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einer Vergleichsstudie über die Tourismusförderung in der Schweiz und in den Konkurrenzmärkten (benachbarte Länder Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich) die folgende Mindestfragestellung zu beantworten:

1. Wie sieht die direkte (Subventionen, Darlehen usw.) und indirekte Tourismusförderung (Steuererleichterungen usw.) in den verschiedenen Ländern aus?

2. Wie hoch ist die direkte und indirekte Tourismusförderung in den entsprechenden Ländern?

3. Wie hat sich die Tourismusförderung in den entsprechenden Ländern in den letzten zehn Jahren entwickelt?

4. Wie und mit welchen Summen wird in den entsprechenden Ländern die touristische Infrastruktur unterstützt?

5. Auf welche Laufzeiten und mit welchen Instrumenten wird die Unterstützung der touristischen Infrastruktur in den entsprechenden Ländern ausgerichtet?

Begründung

Der Schweizer Tourismus befindet sich in direkter Konkurrenz, insbesondere zu den benachbarten Alpenländern (Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich) wie auch zu den europäischen Grossstädten.

Aufgrund der unterschiedlichen staatlichen Unterstützung in den verschiedenen Ländern entstehen Nachteile für Destinationen in Ländern mit weniger umfangreicher Unterstützung. Aufgrund der Bedeutung des Tourismus und der unterschiedlichen Unterstützungen rechtfertigt sich die Erstellung einer Vergleichsstudie. Verschiedene negative Faktoren (u. a. Stärke des Schweizerfrankens, hohe Betriebs- und Lohnkosten) setzen den Schweizer Tourismus zusätzlich unter Druck. Daher ist von Bedeutung, dass zumindest die direkte und indirekte Unterstützung des Schweizer Tourismus mit den direkten Konkurrenten mithalten kann. Als Grundlage hierfür ist eine vertiefte Analyse der Geldströme im Tourismus sowie anderer tourismusfördernder Massnahmen notwendig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet internationale Vergleiche und Best-Practice-Beispiele als wertvolle Grundlagen für die Politikgestaltung. Entsprechend werden regelmässig internationale Vergleiche durchgeführt und in die Gestaltung der Tourismuspolitik einbezogen. Letztes Mal wurden Erkenntnisse aus internationalen Vergleichen in der Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 vom 18. Februar 2015 und im Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates vom 26. Juni 2013 publiziert. Für die Umsetzung der Tourismuspolitik für die Jahre 2016-2019 hat das Parlament ordentliche Mittel in der Höhe von 440 Millionen Franken zur Verfügung gestellt und das Zusatzdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit von 100 Millionen Franken bis Ende 2019 verlängert. Im Rahmen eines Impulsprogramms hat das Parlament zudem zusätzliche Mittel in der Höhe von 210 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Aktuell arbeitet das WBF an der Erneuerung der Tourismusstrategie. Hierfür stellen aktuelle internationale Vergleiche eine wesentliche Grundlage dar. Eine andere wesentliche Grundlage bilden die Resultate von im September 2016 vom Vorsteher des WBF initiierten Gesprächen zur Tourismusstrategie mit ausgewählten Tourismusakteuren und -unternehmern sowie Vertretern von Tourismusverbänden, der Wissenschaft, den Kantonen und der Politik. Die meisten dieser Vertreter sind nun Teil einer vom Seco eingesetzten Begleitgruppe zur Unterstützung der Arbeiten für die neue Tourismusstrategie. Der Bundesrat setzt in seiner Tourismuspolitik stärker auf Reformen anstelle von Subventionen. Im Rahmen der Arbeiten zur neuen Tourismusstrategie stehen die drei Themen Digitalisierung, Unternehmertum und Rahmenbedingungen im Vordergrund. Ein weiteres zentrales Thema könnten Olympische Winterspiele als Impulsgeber für den Schweizer Tourismus sein.

Die neue Tourismusstrategie wird voraussichtlich im Oktober 2017 vom Bundesrat verabschiedet werden. Das WBF ist im Anschluss gerne bereit, diese Strategie in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zu präsentieren. Internationale Vergleiche werden zudem in die Erarbeitung der Botschaft über die Standortförderung 2020-2023 einfliessen.

Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als nicht zweckmässig, personelle und finanzielle Ressourcen für die Erstellung eines Postulatsberichtes zu binden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.