17.3741 · Interpellation · 2017-09-27
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Seit einiger Zeit wird in der Schweiz ein verstärkter diplomatischer Austausch mit Eritrea gefordert. Man erhofft sich davon eine Lösung im Umgang mit den vielen eritreischen Flüchtlingen.
Zentral für das Eritrea-Problem ist allerdings die Lösung des Konflikts zwischen Eritrea und Äthiopien, da dieser immer noch als Begründung für den unbefristeten Nationaldienst gebraucht wird. Bei einem Friedensabkommen würde der Rechtfertigungsgrund für den unbefristeten Nationaldienst dahinfallen und somit der Flucht- bzw. Asylgrund für viele Eritreer in der Schweiz.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was wird aktuell von der internationalen Gemeinschaft unternommen, um den Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea zu lösen?
2. Was unternimmt die Schweiz aktuell, um den Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea zu lösen?
3. Was könnte die Schweiz zusätzlich tun für die Lösung des Konflikts zwischen Äthiopien und Eritrea?
Stellungnahme des Bundesrates
Der formelle Grund für das kontinuierlich angespannte Verhältnis zwischen Eritrea und Äthiopien sind die ungelösten Grenzstreitigkeiten, insbesondere um die Ortschaft Badme, wie der Bundesrat bereits in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Pfister Gerhard 15.3954 darlegte.
1. Internationale Organisationen und mehrere Staaten haben im Laufe der letzten Jahre versucht, den ungelösten Konflikt zwischen Eritrea und Äthiopien zu schlichten. Einige haben sich sowohl gegenüber Eritrea als auch gegenüber Äthiopien als Vermittler angeboten. Eritrea stellt sich allerdings auf den Standpunkt, dass ein rechtlich bindender Entscheid eines internationalen Schiedsgerichts vorliegt und daher keine weiteren Gespräche notwendig sind. Äthiopien habe einzig den Entscheid zu akzeptieren und umzusetzen. Konsequenterweise lehnt Eritrea sämtliche Angebote, zwischen den beiden Ländern zu vermitteln, dankend ab.
2. Die Schweiz benutzte die ihr zur Verfügung stehenden Kanäle und Möglichkeiten, um diesen Konflikt mit beiden Seiten anzusprechen und die Parteien dazu zu ermuntern, eine friedliche und einvernehmliche Lösung im Interesse beider Staaten zu erarbeiten. Mit Eritrea unterhält die Schweiz seit 2014 einen regen diplomatischen Austausch. Die Grenzproblematik wurde mehrmals angesprochen und dabei nach möglichen Lösungsansätzen gesucht. Auch im Rahmen der Gespräche, welche die Schweiz gemeinsam mit Deutschland, Norwegen und Schweden mit der eritreischen Regierung führt, wurde das ungelöste Problem erörtert und wurden Vermittlungsangebote unterbreitet. Allerdings zeigt Eritrea aus den obgenannten Gründen keinerlei Spielraum und Flexibilität, sondern beharrt lediglich auf der Umsetzung des vorliegenden Urteils durch Äthiopien.
Die ungelösten Grenzstreitigkeiten und die Besetzung Badmes wurden jeweils auch im Rahmen der jährlich stattfindenden bilateralen politischen Konsultationen mit Äthiopien thematisiert. Dabei wurde klar, dass Äthiopien nicht beabsichtigt, das Urteil anzuerkennen und umzusetzen, hingegen signalisierten die äthiopischen Vertreter eine Bereitschaft zu direkten Gesprächen mit Eritrea.
3. Die Schweiz setzt auf den Dialog zwischen Eritrea und Äthiopien im Interesse einer friedlichen und einvernehmlichen Lösung der Grenzstreitigkeiten. Dabei suchte die Schweiz auch nach Möglichkeiten ausserhalb der bilateralen Beziehungen zwischen Eritrea und Äthiopien, etwa ob beispielsweise die Regionalorganisation am Horn von Afrika Igad (Intergovernmental Authority on Development) als Vermittlerin in Betracht gezogen werden könnte. Aufgrund des Umstands, dass Eritrea jedoch seine Mitgliedschaft 2007 suspendiert hat und Äthiopien die Igad-Präsidentschaft seit 2008 innehat, steht dies ausser Frage. Die Schweiz wird weiterhin die sich bietenden Gelegenheiten nutzen, um auf die Beilegung der Streitigkeiten hinzuwirken. Die Schweiz verfügt aber über kein Mandat der Konfliktparteien, den Streit einer Lösung zuzuführen.
Antwort des Bundesrates.