Lexipedia

17.3902 · Interpellation · 2017-09-29

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Steigt die Mehrwertsteuer (MWST), so ist das häufig ein Vorwand für Preiserhöhungen. Sinken aufgrund externer Faktoren hingegen die Kosten für die Unternehmen, so sind diese in der Regel wenig geneigt, die Endpreise entsprechend zu senken. Am 1. Januar 2018 wird die MWST von 8 auf 7,7 Prozent sinken. Es stellt sich daher die Frage, wer ganz konkret von dieser Änderung profitiert. Besonders wenn Unternehmen andere Unternehmen als Kunden haben, die ihre Preise ohne MWST in Rechnung stellen, kann es sein, dass ein Grossteil der Steuersenkung den Endvertreibern zugutekommt.

Daher bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wird der Bundesrat sicherstellen, dass die Auswirkungen der MWST-Senkung auf die Preise evaluiert werden?

2. Falls ja, wird er dem Bundesamt für Statistik, den Konsumentenschutzorganisationen oder anderen Organisationen die für eine solche Evaluation nötigen Mittel zur Verfügung stellen, damit sie insbesondere die Preise vor und nach der Anpassung erheben können?

3. Was sieht der Bundesrat vor, um Preissenkungen nach der MWST-Senkung zu fördern und für die Unternehmen und Leistungserbringer Anreize zu schaffen, damit sie ihre Preisgestaltung anpassen?

4. Ist zu erwarten, dass bestimmte Branchen oder bestimmte Kategorien von Wirtschaftsakteuren die MWST-Senkung eher oder eher nicht auf die Preise umlegen?

5. Wird denjenigen Akteuren besondere Aufmerksamkeit gewidmet, die am stärksten von der Steuersenkung profitieren, insbesondere Unternehmen, deren Lieferanten ihre Preise anpassen, deren Kundschaft aber aus Endkonsumentinnen und -konsumenten besteht und für die eine auch nur geringe MWST-Senkung einen grossen Teil der Marge ausmachen kann?

Begründung

Man kann häufig feststellen, dass Wirtschaftsakteure ihre Preise nur widerstrebend anpassen, wenn ihre Kosten aufgrund externer Faktoren sinken. Eine Senkung des Hypothekarzinssatzes wird nur höchst selten an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben. Die Auswirkungen des starken Frankens wurden ebenfalls nicht systematisch in einem nennenswerten Umfang an die Endkundinnen und Endkunden weitergegeben. Steigt hingegen eine Steuer wie die MWST, so werden gewisse Preise häufig weit stärker angehoben als die Steuer. Es ist daher zentral, dass die Preisentwicklung nach der Anpassung von Steuern oder Abgaben seriös und fundiert überwacht wird.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2./5. Eine vollständige Umlegung der Senkung des Normalsatzes der MWST von 8 auf 7,7 Prozent hätte eine Preissenkung von 0,28 Prozent für die diesem Steuersatz unterliegenden Gegenstände und Dienstleistungen zur Folge. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der ermässigte Steuersatz für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke unverändert bleibt und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen lediglich um 0,1 Prozentpunkte gesenkt wird. Gemessen an den Auswirkungen anderer, für die Preisbildung wichtiger Faktoren ist die potenzielle Gesamtwirkung der Änderung der MWST-Sätze per 1. Januar 2018 auf die Preise demnach sehr begrenzt. Eine Folgenabschätzung der MWST-Senkung auf die Preise würde eine detaillierte Analyse nach Sektoren mit einem gemessen am möglichen Nutzen unverhältnismässig hohen finanziellen und administrativen Aufwand erfordern.

3. Ein wirksamer Wettbewerb und der Abbau von Handelshemmnissen sind im Allgemeinen die besten Garanten für Preissenkungen an den Waren- und Dienstleistungsmärkten.

4. Es ist wahrscheinlich, dass die wettbewerbsstärksten Sektoren eine Änderung der MWST (nach oben oder nach unten) schneller auf die Preise umlegen.

Antwort des Bundesrates.