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17.3914 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat das Pariser Klimaabkommen ratifiziert. Der Klimavertrag gehört demnach zum geltenden Recht und ist rechtlich verbindlich. Artikel 2.1c des Klimavertrages verlangt, dass die Finanzflüsse mit einem 1,5- bis 2-Grad-Ziel übereinstimmen müssen. Dies basiert auf der Erkenntnis, dass der Finanzsektor durch seine Investitionen und Kredite der wichtigste Hebel zur Transformation unserer Ökonomie ist. So werden zum Beispiel in der Schweiz über 6000 Milliarden Schweizerfranken verwaltet (zehnmal mehr als das Schweizer BIP). Studien belegen aber klar, dass der Grossteil der heutigen Investitionen nicht mit dem 2-Grad-Ziel kompatibel ist. Würden diese Gelder nachhaltigen Projekten zugesprochen werden, würde der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft massiv beschleunigt.

Die Frage drängt sich demnach auf, wieso das CO2-Gesetz in seiner jetzigen Form Artikel 2.1c des Pariser Klimaabkommens nicht mit einbezieht und explizit nennt. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen, die durch alle Investitionen und Kredite der Schweizer Finanzdienstleister verursacht werden? Wie hoch sind sie im Vergleich zum Klimagasausstoss in der Schweiz?

2. Birgt die Klimaveränderung finanzielle Risiken für alle Portfolios der Schweizer Finanzdienstleister, und wenn ja, für welche sind die Risiken speziell hoch?

3. Ist er der Ansicht, dass der Finanzsektor relevant ist, um die Emissionsziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, und dementsprechend aufgerufen ist, den Klimavertrag einzuhalten?

4. Weshalb wurde der Finanzplatz im Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes nicht explizit erwähnt?

5. Der Finanzsektor wird im Pariser Klimaabkommen in die Pflicht genommen. Im CO2-Gesetz sieht der Bund jedoch keine entsprechenden bindenden Massnahmen vor. Wie gedenkt der Bund Artikel 2.1c des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen? Freiwillige Massnahmen werden hier kaum ausreichen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Treibhausgasemissionen aller Investitionen und Kredite der Schweizer Finanzmarktakteure zu messen ist methodisch äusserst anspruchsvoll. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) aus dem Jahr 2015 konzentrierte sich auf den Schweizer Aktienfondsmarkt, der etwa 5 Prozent der in der Schweiz verwalteten Vermögen ausmacht. Gemäss dieser Studie sind in ausländischen Aktien 52,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gebunden, etwas mehr als die in der Schweiz emittierten Treibhausgase, die im Jahr 2015 48,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente betrugen. Eine Nachfolgeuntersuchung für Unternehmensanleihen kam auf vergleichbare Resultate. Allerdings ermittelt die angewandte Methode den aktuellen CO2-Fussabdruck, der für die zukünftige Entwicklung einer Firma nicht sehr aussagekräftig ist und sich nur bedingt für die Analyse von Klimarisiken von Portfolios eignet. Daher empfiehlt die vom Financial Stability Board eingesetzte und von der Industrie geleitete Task Force on Climate-related Financial Disclosure (FSB TCFD), stattdessen szenariobasierte Analysen vorzunehmen. Ein solcher zukunftsgerichteter Klimaverträglichkeitstest konnte im Jahr 2017 im Rahmen eines Pilotprojekts für zwei Drittel der Aktien- und Unternehmensobligationenportfolios von Schweizer Pensionskassen und Versicherungen durchgeführt werden. Die Resultate zeigen, dass die Investitionen in die Förderung fossiler Energien sowie in die Strom- und Automobilproduktion heute eine Klimaerwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius unterstützen. Dabei gibt es grosse Unterschiede in den getesteten Portfolios. Einige Anleger investieren bereits klimaverträglich, einige zumindest in verschiedenen Sektoren. In einigen Sektoren sind die Produktionsprognosen der Weltwirtschaft jedoch deutlich klimafreundlicher als die durchschnittlichen Investitionen der Schweizer Akteure.

2. Klimaauswirkungen wie Überschwemmungen und Hitzeperioden können Vermögenswerte tangieren (physische Klimarisiken). Bei einer Klimaerwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius sind die prognostizierten Wertverluste massiv höher, als wenn die Erwärmung auf deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit begrenzt werden kann. Werden weltweit Massnahmen (bspw. eine CO2-Abgabe) ergriffen, die den Verbrauch fossiler Energien einschränken oder direkt verteuern, können betroffene Firmen an Wert verlieren (Transitionsrisiken). Solchen Transitionsrisiken sind insbesondere die Sektoren Förderung fossiler Energien, Stromerzeugung, Transport, Industrie und Immobilien ausgesetzt, wenn sie ihre Produktions- und Investitionspläne nicht rechtzeitig und nicht in genügendem Umfang auf einen klimaverträglichen Pfad ausrichten.

3.-5. Als Vertragspartei des Übereinkommens von Paris ist auch die Schweiz dem Ziel, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten, verpflichtet und muss zukünftig darüber Bericht erstatten. Der Finanzsektor hat in der Schweiz einen Anteil von 9,1 Prozent am Bruttoinlandprodukt und ist damit für die Volkswirtschaft relevant. Investitions- und Finanzierungsentscheide wirken meist indirekt auf das Klima. Der Bundesrat will daher bei der Umsetzung des Klimaziels für die Finanzflüsse auf Freiwilligkeit und eine verbesserte Transparenz setzen. An den in Antwort 1 genannten, von Bafu und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) initiierten freiwilligen Klimaverträglichkeits-Pilottests für Pensionskassen und Versicherungen haben 2017 - gemessen an den verwalteten Vermögen - rund zwei Drittel teilgenommen. Dies ist ein Anzeichen, dass die Thematik in der Branche an Bedeutung gewinnt. So haben beispielsweise grosse Schweizer Versicherer bereits konkrete Schritte in Richtung einer klimaverträglichen Investitionsstrategie eingeleitet und Beteiligungen an Kohleunternehmen veräussert.

Generell wächst das Angebot an nachhaltigen Finanzprodukten in der Schweiz kontinuierlich. Der Bundesrat will sich weiterhin auf internationaler Ebene für die Etablierung von Standards zur Beurteilung von klimaverträglichen Investitionen und Finanzierungen einsetzen.

Antwort des Bundesrates.

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