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Ehrlichkeit, Transparenz und Wirksamkeit stärken. Überparteiliches und öffentliches Hearing vor Bundesratswahlen

17.3920 · Motion · 2017-09-29

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Parlamentsgesetz ist zu ergänzen mit der Möglichkeit, ein überparteiliches und öffentliches Hearing mit allen von in der Bundesversammlung vertretenen Parteien vorgeschlagenen Kandidaten durchzuführen. Das Hearing wird vom Präsidium der Vereinigten Bundesversammlung organisiert. Eine Teilnahme ist freiwillig. Entscheidend ist, dass alle Nationalräte und Ständeräte am Hearing aktiv teilnehmen können.

Begründung

"Ich bin doch nicht dumm", sagte letzte Woche der gewählte FDP-Bundesratskandidat im SVP-Fraktionshearing zur Nachfolge von Bundesrat Didier Burkhalter auf die Frage, ob er vor der SP-Fraktion dieselbe Vorstellung abgeben werde. So entwaffnend ehrlich diese Antwort auch ist, so klar zeigt sie die Problematik der aktuellen Hearing-Verfahren auf.Da alle Fraktionen für sich den Kandidierenden die Fragen stellen, kann sich beim Hearing niemand sicher sein, wer die Wahrheit erzählt und wer nicht. Auch ganz ehrliche Kandidaten müssen sich fragen, ob dadurch ihre Wahl nicht verunmöglicht wird und nur Kandidaten, die jeder Partei nach dem Mund reden, gewählt werden. Intransparenz und mangelnde Öffentlichkeit sind nicht mehr zeitgemäss und fördern die Unehrlichkeit. Mitglieder aller Fraktionen kritisieren, dass die heutigen Hearings sinnlos sind, weil man sich so kein unvoreingenommenes Bild der Kandidierenden machen kann und das Gefühl der Anbiederung an die jeweilige Partei bleibt.Nur ein öffentliches und überparteiliches Hearing bindet die Kandidaten an ihre vor der Wahl getroffenen Versprechen und Aussagen. Alle Fraktionen können so die ehrliche Meinung der Kandidaten beurteilen und im Falle einer Wahl ihr Handeln und ihre Versprechen und Ansagen vergleichen. Informationsstand und Sachkenntnis der Parlamentarier und der Öffentlichkeit können nur dann objektiv verbessert werden, wenn das Hearing öffentlich und überparteilich durchgeführt wird. So lassen sich unbürokratisch ganz viele unwirksame, sinnlose Hearings durch ein einziges, aber wirksames Hearing ersetzen.Im Ergebnis wird ein repräsentativerer, ehrlicherer und breiter abgestützter, stärkerer Bundesrat aufgrund einer besseren Faktenlage und mehr Sachlichkeit gewählt. Unfairen Spielen und der Nomination von Sprengkandidaten durch andere Fraktionen wird so jegliche Grundlage entzogen, weil intransparente Abmachungen und Geheimabkommen zwischen Kandidat und Parteileitung dank Transparenz, Überparteilichkeit und Öffentlichkeit nicht mehr möglich sind.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Büro lehnt das Anliegen des Motionärs sowohl aus praktischen als auch aus inhaltlichen Gründen ab.Den Vorschlag, für Bundesratswahlen öffentliche Hearings durchzuführen, erachtet das Büro als wenig effizient, denn es ist davon auszugehen, dass die Fraktionen nebst diesem öffentlichen Hearing zusätzlich auch fraktionsinterne Hearings organisieren würden; dies, weil einerseits an einem gemeinsamen Hearing wohl kaum genügend Zeit für eine wirkliche Prüfung der Kandidierenden auf die für die Fraktion relevanten Fragen zur Verfügung stünde und weil andererseits die Fraktionen unter Umständen gewisse Fragen und Antworten gar nicht der Öffentlichkeit preisgeben möchten. So würden die Fraktionen wohl eine zusätzliche Sitzung benötigen, um eine interne Aussprache zu den Kandidatinnen und Kandidaten durchzuführen und eine allfällige Wahlempfehlung zu formulieren. Die vorgeschlagene Lösung überzeugt aber auch aus praktischen Gründen nicht: Im Falle eines Doppel- oder sogar dreifachen Rücktritts (z. B. auf Legislaturende) würde diese Lösung dazu führen, dass zwischen sechs und neun Kandidierende von sieben Fraktionen bzw. 246 Ratsmitgliedern auf Herz und Nieren geprüft werden. In Anbetracht der Tatsache, dass jede Fraktion unterschiedliche Schwerpunkte setzen würde, gäbe dies einen Fragemarathon, der zeitlich und inhaltlich kaum in befriedigender Art zu bewältigen wäre.Der Motionär erhofft sich von öffentlichen Hearings auch mehr Transparenz und Ehrlichkeit sowie die Einhaltung der Hearing-Versprechen. Es dürfte aber schwer sein, bei einer später in den Bundesrat gewählten Personen nachzuweisen, ob sie ihre im Hearing gemachten Versprechungen und geäusserte Meinung einhält bzw. im Bundesrat vertritt, da der Bundesrat als Kollegialbehörde verpflichtet ist, keine Positionen einzelner Mitglieder bekanntzugeben, und ein Mitglied auch Entscheide, die seiner persönlichen Meinung widersprechen, loyal mitzutragen hat (Art. 177 der Bundesverfassung). Zudem erhielte ein so gestaltetes Hearing den Charakter einer Wahlkampfveranstaltung, an der es wohl nicht nur um die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten, sondern auch um die Positionierung der Fraktionen geht. Allenfalls kann ein solches Hearing auch dazu führen, dass die Fraktionen in erster Linie ihre eigenen Kandidierenden gegen die Angriffe und Fragen der anderen Fraktionen verteidigen müssten. Die Einführung von öffentlichen Hearings könnte auch nicht verhindern, dass die Bundesversammlung einen Sprengkandidaten oder eine Sprengkandidatin in den Bundesrat wählt, ohne diese Person vorher in einem Hearing angehört zu haben.Das Büro weist darauf hin, dass es jeder Fraktion bereits heute freisteht, ihre Hearings öffentlich durchführen und so für eine gewisse Transparenz zu sorgen. Eine Änderung des Parlamentsgesetzes ist dazu nicht notwendig, da die Möglichkeit von öffentlichen Hearings bereits in Artikel 47 des Parlamentsgesetzes festgeschrieben ist ("Kommissionen können beschliessen, ihre Anhörungen öffentlich durchzuführen").Insgesamt stellt sich somit die Frage, was der Mehrwert eines öffentlichen Hearings sein soll: Es wäre mit einem grossen organisatorischen Aufwand verbunden, würde für die Fraktionen und Ratsmitglieder viele zeitliche Ressourcen binden, und dennoch hätten die Fraktionen weniger Zeit für eine eingehende Prüfung der Kandidierenden. Das vom Motionär als Hauptziel aufgeführte Argument der Transparenz könnte umgekehrt auch mit öffentlichen Fraktionshearings erreicht werden, dasjenige der Ehrlichkeit (Verbindlichkeit von Wahlversprechen) wäre hingegen auch auf diesem Weg nicht garantiert.