17.3922 · Interpellation · 2017-09-29
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz will die libysche Küstenwache stärken mit Material, Weiterbildungen und Aufbau von Auffanglagern in vier libyschen Häfen. Sie hat 1 Million Schweizerfranken für die libysche Küstenwache gesprochen.
Zahlreiche NGO kritisieren die Seenotrettung in Libyen, da Libyen vor seiner Küste eine Fahrverbotszone errichtet hat, die Schiffen von NGO wie Médecins sans frontières oder Sea Eye verbietet, Menschen in Seenot zu retten; dies, obschon diese Organisationen in den vergangenen Jahren Tausende von Menschen vor Libyens Küste gerettet hatten. Die Rettungsschiffe liegen nun im Hafen und dürfen nicht mehr ausrücken (https://www.srf.ch/sendungen/kontext/retter-im-sturm?ns_source=web&srg_sm_medium=fb?ns_source=web&srg_sm_medium=fb). Gleichzeitig wird berichtet, dass die libysche Küstenwache mit Maschinengewehren Personen nicht nur rettet, sondern auch ertrinken lässt. Zudem laufen Personen, die von der libyschen Küstenwache gerettet wurden, nach der Rettung Gefahr, in Libyen massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu werden, einschliesslich Folter, Zwangsarbeit, sexualisierter Gewalt und willkürlicher Inhaftierung (https://www.hrw.org/news/2017/06/19/eu-shifting-rescue-libya-risks-lives; und "NZZ"-Artikel vom 30. August 2017).
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages (hier zugänglich: http://www.bundestag.de/blob/525660/e43d2ccfb3b60ecb334f9276ae0f6f6c/wd-2-075-17-pdf-data.pdf) kam kürzlich zum Schluss, die Unterstützung der libyschen Küstenwache sei völkerrechtswidrig, da diese voraussetze, dass anderen Schiffen verboten wird, Rettungsaktionen für Menschen in Seenot vorzunehmen. Zudem stellte die Agentur der EU für Grundrechte fest, dass europäische Staaten, die "capacity-building" für Migrationskontrollen in Drittstaaten vornehmen, völkerrechtlich für die Menschenrechtsverletzungen dieser Drittstaaten bei der Migrationskontrolle mitverantwortlich sind. Die Studie hält fest, dass finanzielle Unterstützung völkerrechtlich "Hilfe oder Unterstützung bei der Begehung eines völkerrechtswidrigen Handelns" darstellt, wenn der helfende Staat Kenntnis des völkerrechtswidrigen Handelns hatte und somit auch die Verantwortlichkeit des geldgebenden Staates auslöst (Art. 16 des Artikelentwurfes für die Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidriges Handeln der Völkerrechtskommission). Auch der UN-Sicherheitsrat hat die menschenrechtliche Situation in Libyen klar kritisiert (http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/2017/761).
1. An wen fliesst die Million Schweizerfranken, und wozu wird diese genau verwendet?
2. Wie wird der Bundesrat überprüfen, wofür die schweizerische finanzielle Unterstützung tatsächlich eingesetzt wurde?
3. Wie stellt er sicher, dass die libysche Küstenwache bei der Rettung von Menschen in Seenot und bei deren Aufnahme in Libyen keine Menschenrechtsverletzungen begeht?
4. Was ist die Kapazität der vier geplanten Auffanglager in libyschen Häfen, und wie viele Menschen werden monatlich gerettet?
5. Wie schätzt er die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Schweiz für das völker- und menschenrechtswidrige Handeln der libyschen Küstenwache ein?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Schweiz überweist ihren Beitrag von insgesamt 1 Million Franken in drei Tranchen in den Jahren 2016 bis 2018 an die Internationale Organisation für Migration (IOM), die das Projekt zur Stärkung der Seenotrettungskapazitäten der libyschen Küstenwache vor Ort umsetzt. Das von der Schweiz finanzierte Projekt ist komplementär zu zwei weiteren Projekten der IOM im Bereich der Stärkung der Seenotrettungskapazitäten, die von der Europäischen Kommission und den Niederlanden finanziert werden. Basierend auf dem Projektvertrag zwischen der Schweiz und der IOM wird der Beitrag der Schweiz für die materielle Ausrüstung zur Seenotrettung, die Erarbeitung von Arbeitsanweisungen mit Standards für die menschenrechtskonforme Behandlung von Migrantinnen und Migranten, die Ausbildung der Mitarbeitenden der libyschen Küstenwache und die Errichtung von vier Nothilfezentren für gerettete Personen eingesetzt. Beispielsweise wurden im Rahmen des von der Schweiz finanzierten Projekts 500 Lebensrettungssets gekauft. Diese beinhalten unter anderem Schwimmwesten, Taschenlampen, Erste-Hilfe-Sets, Wärmedecken und Schwimmhilfen. Weiter wurde mit dem Beitrag der Schweiz im Juli 2017 eine Ausbildung im Bereich der Menschenrechte sowie der Identifizierung von schutzbedürftigen Migrantinnen und Migranten durchgeführt.
2. Die IOM informiert die Schweiz in regelmässigen Abständen mündlich und schriftlich über den Einsatz der Mittel sowie den Stand der Zielerreichung des Projekts, namentlich im Rahmen der vertraglich festgelegten Berichterstattung.
3. Die schweizerische Migrationsaussenpolitik stellt den Schutz der Migrantinnen und Migranten und die Achtung ihrer Menschenrechte ins Zentrum ihres Engagements. In einem Kontext wie Libyen, in dem es an elementaren staatlichen Strukturen und guter Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit mangelt, ist die Wahrung der Menschenrechte der Migrantinnen und Migranten eine grosse Herausforderung. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die Schweiz auch mit diesem Projekt für die Stärkung der Menschenrechte der betroffenen Personen, indem die Behörden entsprechend ausgebildet und sensibilisiert werden. Auch mit ihrem Engagement im Rahmen der Kontaktgruppe Zentrales Mittelmeer setzt sich die Schweiz dafür ein, dass der Schutz der Migrantinnen und Migranten in Libyen und auf dem Weg dorthin verbessert wird. Die Schweiz möchte sich auch vor Ort engagieren, um die humanitäre Lage und die menschliche Sicherheit zu verbessern. Dieses Engagement erfolgt im Rahmen der Kooperationsstrategie für Nordafrika, die für die Jahre 2017 bis 2020 ein Budget von 16,8 Millionen Franken vorsieht. Die Schweiz setzt sich für den Schutz und die Unterstützung von besonders verletzlichen Personen ein. Dazu gehören sowohl Personen aus der lokalen Bevölkerung, die vom bewaffneten Konflikt betroffen sind, als auch Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge.
4. In den ersten neun Monaten dieses Jahres hat die libysche Küstenwache über 14 000 Menschen vor dem Ertrinken gerettet und zurück an Land gebracht. Die vier mit dem Schweizer Beitrag unterstützten Erstversorgungszentren dienen der Erbringung von Basisdienstleistungen wie Nahrung, Kleidung und medizinische Unterstützung durch die IOM und das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR). Insgesamt gibt es inzwischen 13 solcher Erstversorgungszentren, die von der IOM und dem UNHCR geführt werden. Dank diesen Strukturen erhalten die IOM und das UNHCR Zugang zu rund 80 Prozent der geretteten Personen und können diese registrieren. Auf diese Weise können schutzbedürftige Migrantinnen und Migranten schnell identifiziert werden.
5. Der Bundesrat anerkennt, dass der aktuelle Kontext in Libyen schwierig ist. Deshalb setzt er sich für die Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Menschenrechte ein. Mit seinem finanziellen Beitrag an das Projekt der IOM hilft der Bundesrat über diese internationale Organisation der libyschen Küstenwache, ihre Rettungskapazitäten unter Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte zu verbessern. Nach Artikel 16 des Artikelentwurfes der Völkerrechtskommission für die Staatenverantwortlichkeit (Hilfe oder Unterstützung bei der Begehung einer völkerrechtswidrigen Handlung), auf die der Interpellant verweist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Staat völkerrechtlich verantwortlich ist: (1) Die Hilfe oder Unterstützung wird in Kenntnis der Umstände der völkerrechtswidrigen Handlung geleistet; (2) die Hilfe oder Unterstützung wird in der Absicht geleistet, die Begehung der völkerrechtswidrigen Handlung zu erleichtern, und sie hat diese tatsächlich erleichtert; (3) die begangene Handlung wäre völkerrechtswidrig, wenn der helfende Staat sie selbst beginge. Angesichts der Art des Projekts der IOM und der Absicht des Bundesrates sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
Antwort des Bundesrates.