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17.3927 · Motion · 2017-09-29

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Büro wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Erlassänderung vorzulegen, mit folgendem Inhalt: Mitglieder der SGK, welche gegen Entgelt eine Branche (z. B. Spitäler, Ärzte, Apotheken, Pharma, Kantone, übrige Leistungserbringer, Krankenkassen usw.) vertreten, welche mehr als 1 Prozent der Kosten der Krankenkassenprämien-Gesamtsumme der obligatorischen Grundversicherung ausmacht, haben bei Geschäften, die finanzrelevant sind für Krankenkassenprämien, beratende Stimme. Sie sind in der Kommission nicht stimmberechtigt.

Begründung

Natürlich soll die SGK ein Fachgremium sein, in welchem auch die Stimmen der Fachbranchen zu Wort kommen und sich einbringen können. Darum sollen die Interessenvertreter der SGK in Zukunft mit beratender Stimme Einsitz nehmen können. Entscheiden sollten aber nicht die Vertreter von bezahlten Sonderinteressen, sondern die Vertreter der Prämienzahler, die Vertreter des Volkes.In den beiden Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit von Nationalrat (25 Mitglieder) und Ständerat (13 Mitglieder) sind gemäss "Beobachter" ("Der Befangenenchor") nur gerade zwei Personen nicht mit einem Verband oder einer Firma des Gesundheitsbereichs verstrickt. Auffallend oft sind die National- und Ständeräte nicht bloss "Mitglieder" eines Verbands, sondern präsidieren einen Stiftungsrat oder führen die Geschäftsstelle einer Organisation. Wenn nötig, schaffen Firmen extra für "ihre" Nationalräte entsprechende Gremien. Das nennt sich dann "Beirat" (wie beim Internetvergleichsdienst Comparis) oder "Groupe de réflexion" (wie bei der Krankenkasse Groupe Mutuel).Die Prämien steigen weiter - unter anderem auch, weil die Interessenvertreter des Gesundheitsbereichs im Parlament so zahlreich vertreten sind wie keine andere Branche. Die verschiedenen Allianzen verhindern, dass die Krankenkassenprämien sinken, denn keiner Lobby soll es wehtun. Niemand will sparen. Und wo sich am besten sparen lässt, wüssten die Branchenvertreter besser als Politik und Verwaltung.Mit ihrer starken Präsenz in den Kommissionen haben sie eine unglaubliche Macht, denn Kommissionsentscheide werden später im Plenum selten umgestossen. Diese Blockadepolitik gegen die Interessen der Prämienzahler muss beendet werden. Der ungebremste Prämienanstieg in der Krankenversicherung beschäftigt und belastet Familien und Haushalte immer stärker. Bundesrat und Parlament sind gefordert, diese kartellähnlichen Machtsysteme aufzubrechen.Die Löhne legten seit 1996 um 20 Prozent zu, die Prämienlast verdoppelte sich. Dass keine Trendwende in Sicht ist, wurde uns gestern einmal mehr verdeutlicht.

Antrag des Bundesrates

Die Mehrheit des Büros des Nationalrates beantragt, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit des Büros (Nordmann, Estermann, Glättli, Masshardt) beantragt, die Motion anzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die vom Motionär angesprochene Thematik war in den letzten Jahren in der einen oder anderen Form bereits Inhalt von verschiedenen Initiativen, so insbesondere mit den parlamentarischen InitiativenFetz 08.471, "Ausstandspflicht für Krankenkassenmandatäre bei Geschäften, welche die soziale Krankenversicherung betreffen", und Steiert 14.445, "Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und behördlichem Mandat. Keine unnötigen Ausnahmen", denen aber beiden keine Folge gegeben wurde.Im Rahmen der Sammelvorlage 16.457 (parlamentarische Initiative der SPK-N), "Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts", deren Beratung im Nationalrat für die Wintersession vorgesehen ist, diskutiert die Kommission unter anderem verschiedene Vorstösse und parlamentarische Initiativen, die sich mit Fragen der Offenlegungspflicht und Interessenbindungen von Ratsmitgliedern befassen, so auch die parlamentarische Initiative Streiff 14.472, "Mehr Transparenz bei der Offenlegung der Interessenbindungen von Ratsmitgliedern". Aus Sicht des Büros wäre es deshalb angebracht, das Anliegen des Motionärs, der Mitglied der vorberatenden Kommission ist, über den Antragsweg einzubringen.Das Büro hat aber nicht nur formale Vorbehalte zur vorliegenden Motion. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es im schweizerischen parlamentarischen System üblich, wenn nicht gar notwendig ist, dass Ratsmitglieder ihre beruflichen Kenntnisse und ihr in verschiedenen Organisationen erworbenes Fachwissen in die Gesetzgebungsarbeit einbringen können. Es entspricht dem Wesen unserer repräsentativen Demokratie, dass Parlamentsmitglieder in der einen oder anderen Form Interessenvertreter sind. Die Thematik von Interessenbindungen ist systeminhärent und stellt sich nicht nur in der SGK, sondern in allen Kommissionen in der einen oder anderen Form.Sehr problematisch erachtet das Büro die Forderung des Motionärs, eine implizite Ausstandspflicht für bestimmte SGK-Mitglieder einzuführen, wenn es um die finanzielle Ausgestaltung der Krankenkassenprämien geht. Es ist einerseits widersprüchlich, dass ein so definiertes "ausstandspflichtiges" Kommissionsmitglied zwar das Wort ergreifen, aber nicht abstimmen darf. Anderseits ist es inkonsequent, wenn das gleiche Ratsmitglied in der Kommission nicht abstimmen darf, später im Rat hingegen schon. Die Ausstandsregel ist ein verfahrensrechtliches Mittel, um Interessenkonflikte in einem konkreten Einzelfall zu lösen. Im geltenden Parlamentsrecht gibt es für den Bereich der Gesetzgebung keine Ausstandsregeln, was sich aus dem Grundsatz der strikten Gleichbehandlung aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier in ihrer Mitwirkung bei der Gesetzgebungsarbeit ableiten lässt.Das Büro lehnt es aus den erwähnten Gründen ab, eine allgemeine Ausstandspflicht einzuführen, da diese dem Sinne der individuell angedachten Ausstandsregel widerspricht. Möchte das Parlament die vom Motionär beschriebenen generellen Interessenkonflikte begrenzen, müsste aus Sicht des Büros der Weg über allgemein geltende Unvereinbarkeitsbestimmungen (Art. 14 ParlG) gewählt werden.