Angebot der Schweiz als Mediatorin und Fazilitatorin im Nordkorea-Konflikt
17.3934 · Motion · 2017-09-29
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Erklärung zum Konflikt zwischen Nordkorea und den USA abzugeben. Mit dieser Erklärung soll der Bundesrat die Schweiz offiziell als Mediatorin und Fazilitatorin im Nordkorea-Konflikt anbieten.
Begründung
Der Konflikt zwischen Nordkorea und den USA hat ein Ausmass angenommen, welches zwingend nach Mediation verlangt. Die Schweiz hat eine grosse Tradition in Bezug auf ihre Guten Dienste. Ausserdem hat der nordkoreanische Machthaber eine spezielle Beziehung zur Schweiz.
Auf Anfrage (Geschäft Nr. 17.5368) teilt der Bundesrat mit, dass er diesen schweren Konflikt lediglich beobachtend und in Form von Gesprächen mit nord- und südkoreanischen Regierungsvertretern begleitet. Angesichts der Ausgangslage hätte die Schweiz aber sehr viel grösseres Potenzial zur Konfliktbeilegung.
Gemäss Artikel 33 des Geschäftsreglementes des Nationalrates kann der Bundesrat dem Rat eine Erklärung zu wichtigen Ereignissen oder Problemen der Aussen- oder Innenpolitik abgeben. Mit einer solchen Erklärung kann schnell und in offizialisierter Form das Angebot der Friedensvermittlung im eskalierenden Konflikt kommuniziert werden. Durch die anschliessende Diskussion im Rat kann der Bundesrat Legitimation erhalten, dieses Mediationsangebot den Vereinten Nationen und den Konfliktparteien zu unterbreiten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Ziel der schweizerischen Guten Dienste ist es, Konflikte zu vermeiden oder zu entschärfen. Der Bundesrat setzt dabei die ganze Palette der verfügbaren Instrumente ein:
- die Schweiz als Schutzmacht: Aufrechterhaltung von diplomatischen Beziehungen zwischen Parteien in einer Konfliktsituation, die keine diplomatischen Beziehungen mehr haben;
- die Schweiz als Fazilitatorin: Rolle als Gastgeber in der Schweiz und im Ausland bspw. durch Zurverfügungstellung von Dialogkanälen;
- die Schweiz als Mediatorin: Rolle als Vermittlerin, die sich auch inhaltlich einbringt.
Das schweizerische Angebot der Guten Dienste ist ein permanentes Angebot und international bestens bekannt. Die Schweiz wird dabei wegen ihrer Kompetenz, Unabhängigkeit, Disponibilität und Diskretion sehr geschätzt.
Im konkreten Fall von Nordkorea hatte die Schweiz in den letzten Wochen verschiedene Gelegenheiten zu Kontakten. So fand im September 2017 die sechste Ausgabe des Zermatt-Roundtables in Montreux statt. Dabei gab es mehrere Möglichkeiten, sich mit der nordkoreanischen Delegation auszutauschen. Zudem reist der Schweizer Botschafter in China, der auch für Nordkorea zuständig ist, regelmässig in dieses Land und hat dort Kontakte auf verschiedenen Ebenen. Darüber hinaus ist das nordkoreanische Raketen- und Nuklearprogramm auch Gegenstand von Gesprächen mit anderen wichtigen Akteuren wie Südkorea, Japan, Russland, China oder den USA.
Als Mitglied der Neutral Nations Supervisory Commission verfolgt die Schweiz die Entwicklung vor Ort an der Demarkationslinie zwischen Nord- und Südkorea sehr eng.
Als übereinstimmendes Ergebnis all dieser Kontakte zu Repräsentanten des nordkoreanischen Regimes und anderweitiger Gespräche kann festgestellt werden, dass auf nordkoreanischer Seite zurzeit weder ein Bedarf noch ein Wunsch nach einer Mediation besteht. In Missachtung verschiedener Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates will Nordkorea zuerst sein Nuklearprogramm vollenden, um dann auf gleicher Augenhöhe mit den USA und nur mit ihnen zu verhandeln.
Auch zu den USA bestehen schweizerischerseits Kontakte.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Voraussetzungen für eine Mediation im Moment nicht gegeben sind.
Infolgedessen hat der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht die Absicht, eine Erklärung im Sinne von Artikel 33 des Geschäftsreglementes des Nationalrates (SR 171.13) zu formulieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.