17.3936 · Postulat · 2017-09-29
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In der Schweiz leisten immer mehr Leute Teilzeitarbeit. Gemäss der jüngsten Bestandesaufnahme des Bundesamtes für Statistik ist die Anzahl der Erwerbstätigen, die einer Teilzeitarbeit nachgehen, im letzten Jahrzehnt mehr als dreimal so schnell angewachsen wie die Anzahl der Vollzeitangestellten. Die Schweiz hat im europäischen Vergleich den zweithöchsten Anteil an Angestellten, die 90 Prozent oder weniger arbeiten. In den Niederlanden, wo dieser Anteil im europäischen Vergleich am höchsten ist, haben die Bürgerinnen und Bürger per Gesetz das Recht, Teilzeitpensen einzufordern. Teilzeitpensen kommen dort nicht nur in prekären Arbeitsverhältnissen, sondern auf allen Hierarchiestufen vor. Leiter von Fakultäten und Finanzchefinnen von Unternehmen, die einen Tag pro Woche nicht arbeiten, sind in den Niederlanden keine Seltenheit. In der Schweiz sieht die Situation anders aus. Wer Teilzeit arbeiten möchte, hat es nicht leicht, in eine Führungsposition zu gelangen. Zu häufig haben Angestellte die Befürchtung, dass eine Reduktion des Pensums sich negativ auf ihre Karriere auswirken könnte und als Zeichen mangelnder Motivation angesehen wird. Wenn Stellen mit Leitungsfunktion nur zu Vollzeitpensen zu haben sind, kann Teilzeitarbeit somit zu einem Karrierehindernis werden. Eine gute Alternative könnte die Arbeitsplatzteilung, das sogenannte Jobsharing, sein - ein Modell, das in den Achtzigerjahren in den USA aufgekommen ist. Beim Jobsharing werden die Aufgaben einer Vollzeitstelle auf mehrere Personen aufgeteilt, die sich die Verantwortung für die Stelle teilen. Eltern könnten so ihre familiären Pflichten vermehrt mit Teilzeitstellen kombinieren. Auch ältere Arbeitskräfte könnten ihre Arbeitszeit reduzieren. Sie würden so weiter im Unternehmen arbeiten und ihr Wissen den jüngeren Angestellten weitergeben können. Die Unternehmen könnten so ihre Produktivität steigern, und Stellvertretungen und damit die Kontinuität wären leichter gewährleistet. Die Arbeitsplatzteilung ist in der Schweiz zurzeit nicht Gegenstand spezifischer gesetzlicher Bestimmungen.
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche gesetzgeberischen Schritte notwendig sind, um die Arbeitsplatzteilung in der Schweiz zu etablieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat bereits im Postulat Marchand-Balet 17.3307, "Jobsharing fördern", zur Teilzeitarbeit und zum Jobsharing Stellung genommen. Er wies dort zunächst auf die positiven Entwicklungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt hin, die sich in dieser Hinsicht zeigen. Er betonte sodann sein Engagement für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die politische Priorität dieses Themas: Es handelt sich dabei um eines der vier Handlungsfelder der Fachkräfte-Initiative. Er befand es allerdings nicht für sinnvoll, einen Bericht über das Jobsharing zu erstellen, und beantragte die Ablehnung des Postulates. Primär ist es Aufgabe der Privatwirtschaft, optimale Arbeitsbedingungen zu entwickeln und umzusetzen, unter anderem zum Schutz der Familie oder hinsichtlich der Arbeit älterer Arbeitnehmender. Nicht alle flexiblen Modelle sind für alle Mitarbeitenden und für alle Unternehmen in gleicher Weise geeignet. Das Jobsharing bildet dabei eine interessante Möglichkeit, die in bestimmten Fällen eingesetzt werden kann, während andere flexible Arbeitsformen in anderen Fällen sinnvoll erscheinen. Die Sozialpartner sind daher am besten in der Lage, die geeigneten Rahmenbedingungen für die Arbeitsteilung entsprechend den Besonderheiten der einzelnen Branchen oder einzelner Unternehmen zu entwickeln. Anpassungen auf gesetzlicher Ebene sind dagegen nicht erforderlich. Hinzu kommt, dass es durch die Digitalisierung der Wirtschaft zu neuen Entwicklungen bei den flexiblen Arbeitsformen gekommen ist. Dieser weitere Kontext muss berücksichtigt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.