17.3942 · Motion · 2017-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In meinem Postulat 13.4156, "Einzelverkauf von Medikamenten. Verschwendung reduzieren", habe ich den Bundesrat aufgefordert, die Möglichkeit des Einzelverkaufs bestimmter Medikamente vertieft zu prüfen und dazu einen Bericht vorzulegen. Der Bundesrat hat mein Postulat abgelehnt und gewisse Risiken hervorgehoben: Aufbewahrung, unvollständige Kennzeichnung, Verwechslungsgefahr, Falschanwendung, Zusatzaufwand für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker. Das Problem der Medikamentenverschwendung, das die Öffentlichkeit teuer zu stehen kommt, besteht aber nach wie vor. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt werden 30 Prozent der in der Schweiz gekauften Medikamente nicht konsumiert. Die Vorteile des Einzelverkaufs liegen auf der Hand. Der Einzelverkauf reduziert nicht nur die Menge weggeworfener Medikamente, sondern auch das Risiko der Selbstmedikation mit nichtkonsumierten Tabletten. Zudem lässt sich das Problem lösen, dass Krankheitserreger resistent werden, wenn die Patientin oder der Patient die Behandlung mit Antibiotika nicht so lange wie verschrieben fortsetzt. Ausserdem stellt der Einzelverkauf sicher, dass Medikamente dank Medikamentendosierer nicht verwechselt und zu Hause richtig aufbewahrt werden. Dies ist vor allem für ältere Menschen hilfreich. Und letztlich lassen sich mit einer solchen Massnahme bei den Krankenkassen grosse Summen einsparen. Eine Einzelverkaufs-Testphase für Antibiotika in Zusammenarbeit mit freiwillig mitwirkenden Apothekerinnen und Apothekern drängt sich auf.
Der Bundesrat ist aufgefordert, die nötigen Grundlagen zu schaffen, um eine Testphase für den Einzelverkauf von Antibiotika zu ermöglichen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Abgabe von Medikamenten sollte so weit wie möglich dem Verbrauch entsprechen, um der Medikamentenverschwendung vorzubeugen. Bei Antibiotika kommt hinzu, dass Restbestände, die zu einem späteren Zeitpunkt ohne ärztliche Verschreibung als Selbstmedikation konsumiert oder an Drittpersonen weitergegeben werden, wesentlich zu Antibiotikaresistenzen beitragen können. Eine adäquate und sachgemässe Abgabe von Antibiotika ist deshalb besonders wichtig und wird dementsprechend in der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz als Massnahme aufgeführt.
Die Auseinzelung von Medikamenten (Abgabe von Teilmengen einer Packung) ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt und in der Verantwortung der Kantone. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie eher selten zur Anwendung kommt; über mögliche Auswirkungen liegen keine Daten vor. In Frankreich hat eine kürzlich publizierte Studie zur Auseinzelung von 14 ausgewählten Antibiotika ergeben, dass in über der Hälfte der Abgaben die Dosierung gemäss Verschreibung von der Packungsgrösse abwich. Die Auseinzelung reduzierte die Anzahl abgegebener Tabletten um 10 Prozent. Ausserdem wurde eine unerwartete Steigerung der Compliance registriert. Während in der Kontrollgruppe nur zwei Drittel der Patientinnen und Patienten die ganze verschriebene Dosis einnahmen, waren es nach einer Auseinzelung über 90 Prozent.
Die Studie aus Frankreich weist auf einen potenziellen Nutzen der Teilabgabe von Antibiotika bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und Medikamentenverschwendung hin. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, eine entsprechende Pilotstudie durchzuführen, um Einsicht in die Verschreibungspraxis betreffend Antibiotika zu erlangen und mögliche Auswirkungen der Teilabgabe auf Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu analysieren. Dabei soll der Kostenanteil des Bundes im Rahmen der bestehenden Ressourcen des Bundes finanziert werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.