17.3964 · Motion · 2017-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 19 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) wie folgt zu ergänzen:
Art. 19
...
Abs. 4
Der Bundesrat kann die Entschädigung der Vermittlertätigkeit regeln.
Begründung
Um unverhältnismässige Ausgaben für Vermittlerprovisionen zu vermeiden, hatte der Bundesrat in seiner Botschaft zum KVAG vom 15. Februar 2012 vorgesehen, dass er bei Bedarf die Entschädigung der Vermittlertätigkeit regeln kann. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde diese Bestimmung allerdings mit Verweis auf die Selbstregulierung der Branche gestrichen.
Aktuelle Zahlen zeigen jedoch, dass von einer funktionierenden Selbstregulierung der Branche keine Rede sein kann: Die Sendung "Kassensturz" berichtet, dass eine Krankenkasse gemäss internen Papieren anstelle der von der Branche vereinbarten 50 Franken Provisionen von 250 Franken und in Kombination mit einer Zusatzversicherung von bis zu 1500 Franken für den Abschluss einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entrichtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch noch höhere Beträge fliessen. Ausserdem ist die Vermischung von OKP und Zusatzversicherung äusserst problematisch; es fehlt an Transparenz, welche Provisionen über die OKP und welche über Zusatzversicherungen abgewickelt werden.
Gerade im Bereich der OKP, in welchem die Aufnahmepflicht gilt und sich das Angebot der Anbieter nicht unterscheidet, verursachen solche Vermittlerprovisionen zusätzliche Kosten, bieten den Krankenversicherten aber keinerlei Mehrnutzen. Im Gegenteil: Wenn solch hohe Beträge im Spiel sind, besteht die Gefahr, dass Krankenkassen Risikoselektion betreiben und Versicherungsmakler alles daransetzen, entsprechende Verträge abzuschliessen, und dabei keine Rücksicht auf die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Klienten nehmen.
Angesichts der stetigen Prämienerhöhungen in der OKP und der dadurch zunehmenden finanziellen Belastung vieler Haushalte müssen unnötig hohe Ausgaben der Krankenversicherer unbedingt vermieden werden. Deshalb soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf gegen solche unverhältnismässig hohen Vermittlerprovisionen vorgehen zu können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen der Beratung zum Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12) hat das Parlament die Kompetenz des Bundesrates, Vorschriften über die Entschädigung der Vermittlertätigkeit zu erlassen, durch die Möglichkeit der Versicherer, diesen Punkt selber zu regeln, ersetzt.
Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des KVAG ist festzustellen, dass die von den Versicherern implementierte Selbstregulierung das gesetzte Ziel nicht erreichen konnte. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es besser ist, wenn er über die Kompetenz verfügt, in diesem Bereich zu intervenieren.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.