17.3987 · Dringliche Interpellation · 2017-11-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Volk hat am 24. September 2017 zwar knapp, aber immerhin die von einer Mehrheit von Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Rentenreform abgelehnt. Dennoch besteht Einigkeit bezüglich der Dringlichkeit einer Reform: Wir können uns einen Reformstau schlicht nicht länger leisten, denn die Finanzierung der AHV ist nicht mehr gesichert. Deshalb braucht es eine Vorlage, die noch in der aktuellen Legislatur dem Volk unterbreitet werden kann.
Daher wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus dem Treffen vom 27. Oktober zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern und den Vertreterinnen und Vertretern von Parteien, Sozialpartnern und anderen Organisationen?
2. Ist er in der Lage, eine Vorlage noch in der aktuellen Legislatur auszuarbeiten und dem Parlament zur Behandlung zu unterbreiten?
3. Inwiefern ist er der Meinung, dass die neue Vorlage zur Reform der Altersvorsorge auf Grundlage der am 24. September 2017 knapp abgelehnten Reform Altersvorsorge 2020 bzw. der am 19. November 2014 vom Bundesrat verabschiedeten Vorlage ausgearbeitet werden soll?
4. Ist er der Meinung, dass die AHV und die berufliche Vorsorge gleichzeitig reformiert werden sollen? Und falls ja: sollen beide Vorlagen in einem Paket oder in zwei verschiedenen Vorlagen zur Abstimmung kommen?
5. Teilt er die Meinung, dass eine allfällige Senkung des BVG-Umwandlungssatzes mit entsprechenden Kompensationsmassnahmen verknüpft werden muss? Hat der Bundesrat eine Vorstellung, wie letztere aussehen sollen?
6. Teilt er die Auffassung gewisser Parteien und Organisationen, dass auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet werden soll oder ist er der Meinung, dass dies keine Option darstellt?