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17.4004 · Interpellation · 2017-11-30

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Vielfalt der Aktivitäten, die der Bund im Zusammenhang mit dem Begriff "Cyber" entfaltet, ist beeindruckend. Im VBS wird eine Cybergruppe aufgebaut - offenbar langsamer als geplant. Im EFD gab es eine Arbeitsgruppe zur Cybersicherheit des Finanzplatzes; sie blieb ohne Ergebnisse und Empfehlungen stecken. Im WBF entwickelt das Staatssekretariat für Wirtschaft Konzepte für die Cybersicherheit der Wirtschaft und will offenbar eine Arbeitsgruppe dafür einsetzen. Die Fedpol denkt laut über Cybersecurity nach, und der Bundesanwalt will seine Kapazitäten in Sachen "Cyber" ausbauen. Daneben unterhält der Bund heute schon die Fachstelle Melani, die sich mit Cybersicherheit auseinandersetzt. Das alles scheint ein ziemlich unübersichtliches Gewirr zu sein. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie stellt er sicher, dass es ein konsistentes und kohärentes Konzept in Sachen "Cyber" gibt?

2. Wie stellt er sicher, dass im Gewirr verschiedener Gruppen Doppelspurigkeiten vermieden werden?

3. Wie stellt er sicher, dass seine aktuellen Bemühungen zu Ergebnissen führen (bisher hat er dem Parlament kein Konzept unterbreitet)?

4. Wie hoch sind die Kosten - zu Vollkosten berechnet -, die alle diese Arbeitsgruppen und Arbeitskreise bisher verursacht haben?

Stellungnahme des Bundesrates

Cybersicherheit umfasst ein breites Spektrum an Bedrohungen - von der Cyberkriminalität über Cyberspionage bis hin zu Cybersabotage und Cyberterrorismus. Hinzu kommt der vermehrt zu beobachtende Einsatz von Cyberangriffen zur Unterstützung von Desinformationskampagnen und als Mittel der Kriegsführung. Betroffen sind nahezu alle Sektoren von Wirtschaft und Verwaltung.

Entsprechend befassen sich verschiedene Akteure in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit dem Thema. Die von der Interpellantin erwähnten Stellen sind für folgende Bereiche zuständig: Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) unterstützt die Wirtschaft und insbesondere die kritischen Infrastrukturen beim Schutz vor Cyberrisiken. Im VBS wird aktuell die Cyberdefence ausgebaut, um die verteidigungsrelevanten sicherheitspolitischen Herausforderungen zu bewältigen. Die Strafverfolgungsbehörden von Bund (Bundesanwaltschaft und Bundesamt für Polizei [Fedpol]) und Kantonen bekämpfen gemeinsam die Cyberkriminalität. Schliesslich hat der vom EFD im Frühjahr 2015 eingesetzte Beirat Zukunft Finanzplatz unter der Leitung von Professor Aymo Brunetti die von der Interpellantin erwähnten Arbeiten abgeschlossen. Der Bundesrat hat davon am 8. Dezember 2017 Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, zwei Empfehlungen des Beirates weiter zu prüfen.

Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1. Mit der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) verfügt der Bundesrat seit 2012 über ein konsistentes und kohärentes Konzept zum Umgang mit Cyberrisiken. Die Strategie wird aktuell in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Stellen überarbeitet. Der Bundesrat wird im Frühjahr 2018 über die neue NCS für die Jahre 2018 bis 2022 befinden.

2. Zur NCS gehört ein Umsetzungsplan, der die Aufgaben den verschiedenen Stellen zuordnet. Die Arbeiten zur Umsetzung der Strategie werden vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes koordiniert, und die beteiligten Stellen sprechen sich gegenseitig ab. Dadurch wird sichergestellt, dass Doppelspurigkeiten vermieden werden. Mit dem vom Parlament geforderten Kompetenzzentrum Cybersicherheit (vgl. die am 7. Dezember 2017 überwiesene Motion Eder 17.3508) wird diese Koordination gestärkt werden.

3. Die ausgeführten Arbeiten wurden 2016 einer Wirksamkeitsüberprüfung unterzogen. Der Bericht dazu ist seit April 2017 öffentlich verfügbar und wurde in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen vorgestellt. Auch in der neuen Strategie werden konkrete Massnahmen formuliert, welche mithilfe von Leistungszielen überprüft werden können.

4. Tätigkeiten mit Bezug zur Cybersicherheit sind Bestandteil der täglichen Arbeit in verschiedenen Organisationseinheiten. Ihre Kosten werden nicht systematisch separat erfasst. Für die Umsetzung der NCS werden aktuell 30 Vollzeitstellen in den beteiligten Departementen eingesetzt. Dies entspricht einem finanziellen Aufwand von jährlich 5,4 Millionen Schweizerfranken.

Antwort des Bundesrates.

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