17.4026 · Motion · 2017-12-07
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Büro wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Erlassänderung vorzulegen, welche bewirkt, dass der gesamte Ratsbetrieb ab Anfang 2020 digitalisiert (papierlos) erfolgt.
Begründung
In der Beantwortung meiner Interpellation 17.3640 führt das Ratsbüro aus, dass 2016 für Parlament und Parlamentsdienste etwa 10 Millionen Blatt Papier verbraucht wurden. Die Kosten pro Parlamentsmitglied belaufen sich auf etwa 5000 Franken im Jahr (die Aufwände der Mitarbeitenden der Parlamentsdienste nicht eingerechnet). Gemäss Büro beträgt der Papierbedarf des Parlamentes jährlich etwa so viele Bäume, wie es bräuchte, um die Fläche des Bundesplatzes zu bepflanzen. Im Parlament wird immer viel über Nachhaltigkeit gesprochen. Anstatt diesbezüglich vollmundige Absichtserklärungen kundzutun, sollte man besser vor der eigenen Türe kehren. Deshalb muss das Parlament bis Ende 2019 papierlos werden.
Schon heute ist das Parlament recht weit, was die Digitalisierung anbelangt. Allerdings muss insbesondere das Extranet noch benutzerfreundlicher werden. Zudem müssten die Informatikdienste der Parlamentsdienste bei der Beschaffung von Geräten, wie Laptops und Tablets, vermehrt darauf achten, dass jene das Anzeigen und Bearbeiten von digitalen Dokumenten ermöglichen und vereinfachen.
Antrag des Bundesrates
Das Büro beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die vom Motionär geforderte Umstellung auf einen papierlosen Ratsbetrieb wird vom Büro begrüsst. Verschiedene Vorstösse zeigen, dass dies auch einem Bedürfnis einiger Ratsmitglieder entspricht. Die Vorteile eines papierlosen Ratsbetriebs werden erkannt, nicht nur aus Gründen der Nachhaltigkeit, sondern insbesondere auch zur Unterstützung und Entlastung der eigenen Arbeit in den Räten. Die Annahme der Motion würde zeigen, dass der Rat die Absicht des Motionärs teilt und auch bereit ist, seine Arbeitsweise dementsprechend anzupassen.
Das Büro ist allerdings der Meinung, dass es dafür keine Erlassänderung braucht. Das Ziel des Motionärs könnte einfacher und effizienter erreicht werden, indem die Verwaltungsdelegation als zuständiges Aufsichtsorgan über die Parlamentsdienste ein Mandat erhält, die für die Erreichung des Ziels der Motion notwendigen Mittel und Projekte prioritär zu behandeln. Falls sich herausstellt, dass dafür Erlassänderungen notwendig sein sollten, können die entsprechenden Änderungen immer noch in die Wege geleitet werden.
Ganz im Sinne des Motionärs hat das Büro des Ständerates beschlossen, ab der Frühjahrssession 2018 versuchsweise die Sessionsunterlagen elektronisch in einer neuen Struktur zur Verfügung zu stellen. Das Büro des Nationalrates schlägt auch deshalb die Annahme der Motion vor, damit die Erfahrungen des Ständerates aus diesem Versuchsbetrieb mit einbezogen werden können.
Das Büro beantragt die Annahme der Motion.