17.4059 · Postulat · 2017-12-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, inwiefern ein schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat zweckmässig wäre und auf welche Weise dieser Ausstieg - der im Dialog mit den betroffenen Kreisen, insbesondere mit der Landwirtschaft, erfolgen muss - bewerkstelligt werden könnte. In diesem Bericht sollen insbesondere die Chancen und Risiken eines schrittweisen Ausstiegs aus der Verwendung von Glyphosat aufgezeigt werden; ferner wird aufzuzeigen sein, wie diese Chancen genutzt und die Risiken minimiert werden können. Alternativen zur Verwendung von Glyphosat, seien diese nun schon vorliegend oder seien sie über die Forschung erst zu entwickeln, sollen insbesondere im Hinblick auf ihr Potenzial und ihre technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen dargelegt werden.
Glyphosat ist wegen der Unsicherheit, die über seine Auswirkungen auf die Gesundheit herrscht, äusserst umstritten. 2015 hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (Iarc), eine Einrichtung der WHO, Glyphosat als für den Menschen "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Kurz darauf haben die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) und die Europäische Chemikalienagentur (Echa) dieser Einstufung widersprochen. Allerdings wurde die Efsa in der Folge beschuldigt, ihren Bericht auf ein Dokument von Monsanto abzustützen, in dem der Hersteller um die Verlängerung der Zulassung des Pestizids ersucht, und aus diesem Gesuch hundert Seiten übernommen zu haben. Angesichts dieser Vorgänge mobilisiert sich die Zivilgesellschaft, und mehrere europäische Staaten haben es abgelehnt, die Zulassung von Glyphosat zu verlängern. Die Verlängerung wurde nun aber dank der Stimme Deutschlands für fünf Jahre gewährt; sie hat in Deutschland zu einer wüsten Polemik geführt. Frankreich verlangt eine europäische Strategie für den Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat, und von französischer Seite wurde angekündigt, dass man innert dreier Jahre selbst die Initiative ergreifen werde.
Die Schweiz entwickelt Politiken zur Förderung der lokalen Landwirtschaft, welche die Umwelt respektiert und heimische Produkte fördert und die Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln versorgt. Diese Massnahmen sind Teil einer Qualitätsstrategie, welche Schweizer Produkte, bei uns und im Ausland, von Erzeugnissen unterscheidet, die auf weniger verantwortungsvolle Weise hergestellt worden sind. Die Schweiz hat bereits heute alles Interesse, einen schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat ins Auge zu fassen. Es wird darum gehen herauszufinden, auf welche Weise dies konkret geschehen kann; insbesondere sind heutige und zukünftige Alternativen zu Glyphosat zu untersuchen. Lassen wir uns nicht von anderen europäischen Agrarstaaten überholen, und geben wir uns die Mittel, damit wir die Chancen, welche ein solcher Umstieg mit sich bringt, nutzen können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Artikel 159 des Landwirtschaftsgesetzes darf ein Pflanzenschutzmittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn es bei vorschriftsgemässer Verwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen hat. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen kamen zu dem Schluss, dass Pflanzenschutzmittel, die Glyphosat enthalten, bei vorschriftsgemässer Verwendung kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Es gibt somit keinen Grund, der eine Rücknahme dieses Wirkstoffs rechtfertigen würde. Zudem hat sich gezeigt, dass ein Verwendungsverbot in der Schweiz nur einen marginalen Einfluss auf den Gehalt von Glyphosatrückständen in Lebensmitteln hat, die auf dem Schweizer Markt erhältlich sind. Hierzu wird der Bundesrat demnächst einen Bericht präsentieren, welcher im Auftrag der WBK-N (Postulat 15.4084) erarbeitet wurde.
Obwohl ein Ausstieg wissenschaftlich nicht erforderlich ist, ist der Bundesrat vor dem Hintergrund eines potenziellen Ausstiegs einiger EU-Länder dennoch bereit, eine Studie über die Zweckmässigkeit und die Modalitäten eines allfälligen schrittweisen Ausstiegs zu erstellen.
Die zuständigen Bundesämter werden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen die im Postulat aufgeworfenen Fragen prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.