17.4077 · Interpellation · 2017-12-12
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
1. Welches sind in den Augen des Bundesrates die Herausforderungen und Grundsätze bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen?
2. Inwieweit wird der Bund dafür sorgen, dass sich die Lage der ressourcenschwachen Kantone nicht verschlechtert?
3. Laut Bericht Marty, den die Kantone in Auftrag gaben, erzielt der Bund mit der Reform Einsparungen von mehreren Hundert Millionen Franken. Ist der Bundesrat bereit, diesen Betrag ganz oder teilweise den Kantonen zukommen zu lassen, um den nationalen Zusammenhalt zu gewährleisten oder gar zu verstärken?
Begründung
Der neugestaltete Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Aufgrund des Berichtes Marty, den die Konferenz der Kantonsregierungen in Auftrag gegeben hatte, haben die Kantone einen Kompromiss verabschiedet. Gemäss diesem Kompromiss sollen alle Kantone aufgrund des Finanzausgleichs mindestens 86,5 Prozent der durchschnittlichen Ressourcenausstattung aller Kantone erreichen. Vier Nehmerkantone (FR, VS, NE und JU) sind mit dieser Lösung nicht einverstanden. Sie verlören damit zu viel. Der Kanton Bern, auch er ein Nehmerkanton, hat sich der Stimme enthalten.
Um das Projekt zu diskutieren, wurde auf Anregung des Eidgenössischen Finanzdepartementes eine Arbeitsgruppe geschaffen. Darin vertreten waren sowohl der Bund als auch die Kantone. Laut Bericht Marty würden die Geberkantone mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs gegen 2022 jährlich um die 300 Millionen Franken sparen. Die Folgeeinsparungen beim Bund beliefen sich auf jährlich rund 400 Millionen Franken.
Der Bericht Marty sieht vor, dass die Einsparungen des Bundes den Kantonen zur Verfügung gestellt würden. Zu diesem Vorschlag hat der Bundesrat bisher nicht Stellung genommen. Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ist einer der Hauptpfeiler unseres politischen Systems. Dank ihm lassen sich zu grosse finanzielle Ungleichgewichte vermeiden. Der Finanzausgleich leistet damit einen sehr wichtigen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt. Darum muss der neugestaltete Finanzausgleich es ermöglichen, dass die positiven Auswirkungen dieses Systems für das ganze Land erhalten bleiben und vom Bundesrat mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Beim Finanzausgleich geht es um die kantonale Finanzautonomie; er ist deshalb ein Schlüsselelement für den Föderalismus und den nationalen Zusammenhalt. Der Bundesrat hat am 6. September 2017 beschlossen, den Vorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich vertieft zu prüfen. Der Bundesrat ist mit dem zentralen Anliegen des Vorschlags, d. h. der Gewährleistung einer Mindestausstattung in Höhe von 86,5 Prozent des Schweizer Durchschnitts für den ressourcenschwächsten Kanton, einverstanden. Der aktuell geltende Wert stiege damit von 85 auf 86,5 Prozent, was die gebundenen Ausgaben des Bundes langfristig erhöht. Ziel des Vorschlags ist es, die gegenwärtige Methode zur Berechnung des Finanzausgleichs so anzupassen, dass sich die Ausgleichszahlungen stärker nach der Entwicklung der Disparitäten zwischen den Kantonen richten. Nach Ansicht des Bundesrates muss eine allfällige Reform des Finanzausgleichs unbedingt die in Artikel 2 Filag verankerten Ziele wahren, insbesondere den Kantonen eine minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen gewährleisten und die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringern.
2. Der Vorschlag der KdK weist für die ressourcenschwachen Kantone Vorteile auf, denn die minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen wäre anders als beim heutigen System nicht mehr nur ein angestrebtes Ziel, sondern sie wäre gesetzlich garantiert. 2010 und 2011 fiel die Ausstattung des finanzschwächsten Kantons unter den angestrebten Wert (85 Prozent); mit einer garantierten Mindestausstattung könnte sich so etwas nicht wiederholen. Zudem soll die Höhe dieser Ausstattung angehoben werden. Dem ressourcenschwächsten Kanton würden Ausgleichszahlungen garantiert, die ihm ermöglichen, nicht mehr 85 Prozent, sondern 86,5 Prozent der landesweiten durchschnittlichen Finanzausstattung zu erreichen.
3. Es ist im Rahmen der Vorschläge der Arbeitsgruppe Marty nicht korrekt, von einer Entlastung des Bundes zu sprechen. Mit der Erhöhung des Zielwertes für den Ressourcenausgleich werden der Bund und die ressourcenstarken Kantone deutlich stärker belastet, als dies mit dem geltenden Gesetz vorgesehen ist. Zwar werden die Ziele des Finanzausgleichs heute wegen einer zu hohen Dotierung mehr als erreicht. Anlässlich der nächsten Anpassung wäre aber eine Anpassung an die Zielsetzung unumgänglich gewesen. Der Bundesrat teilt deshalb die Ansicht nicht, dass der Bund die 280 Millionen Franken voraussetzungslos den Kantonen zukommen lassen soll. Da die Kantone in vielen anderen Bereichen eine höhere Bundesbeteiligung fordern, haben Bund und Kantone eine Arbeitsgruppe gebildet, welche eine Gesamtsicht über die Geschäfte erstellen soll, die für diese Akteure erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Diese vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes präsidierte Arbeitsgruppe ist paritätisch aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzt. Der Bundesrat wird den Ergebnissen der Arbeitsgruppe bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Finanzausgleich Rechnung tragen.
Antwort des Bundesrates.