17.4091 · Interpellation · 2017-12-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In den USA steht eine weitgehende Änderung des Steuerrechts vor dem Abschluss, die sich stark auf den weltweiten Steuerwettbewerb auswirken dürfte. So sollen die Firmensteuern auf Bundesebene von 35 Prozent auf 20 Prozent reduziert werden. Für Erträge aus geistigem Eigentum aus dem Ausland könnte die Steuerbelastung noch tiefer ausfallen. Hinzu kommen Massnahmen, die es US-Unternehmen ermöglichen würden, Gewinne aus dem Ausland einmalig zu einem tiefen Sondersatz in die USA zurückzuführen. Um rechtzeitig auf diese Neuerungen reagieren zu können, sind die Auswirkungen auf die Schweiz und die Schweizer Wirtschaft rasch zu analysieren, falls die Steuerreform definitiv verabschiedet werden sollte. Zudem stellt sich die Frage, ob die USA damit nicht internationale Regeln der WTO oder OECD ritzen oder verletzen.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Auswirkungen auf das Steuersubstrat von Bund und Kantonen erwartet der Bundesrat von der Steuerreform?
2. Welche Kantone und Branchen wären von der Steuerreform besonders betroffen?
3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz für US-Unternehmen, die in der Schweiz hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen und Innovationen vorantreiben, weiterhin ein attraktiver Unternehmensstandort bleibt?
4. Ist er bereit, allfällige Verletzungen internationaler Wettbewerbsregelungen und Richtlinien (z. B. WTO oder OECD) durch die geplante US-Steuerreform international - allenfalls zusammen mit der EU - anzugehen, damit auch die USA sich an die internationalen Verpflichtungen halten?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Am 20. Dezember 2017 hat das US-Parlament die US-Steuerreform (Tax Cuts and Jobs Act) verabschiedet. Sie trat am 1. Januar 2018 in Kraft. In der Schweiz gibt es rund 1500 US-Unternehmen mit Zehntausenden von Arbeitsplätzen. Im Jahr 2016 stammten gemäss den Daten der Schweizerischen Nationalbank, gemessen am Kapitalbestand und gegliedert nach letztlich berechtigtem Investor, rund 43 Prozent der ausländischen Direktinvestitionen in die Schweiz aus den USA. Zahlen und Schätzungen zum Steuersubstrat der US-Unternehmen und zur Betroffenheit der einzelnen Kantone und Branchen liegen nicht vor.
3. Das EFD analysiert derzeit die Auswirkungen der US-Steuerreform auf den Standort Schweiz. Diese Analyse ist noch nicht abgeschlossen. Das liegt unter anderem auch daran, dass wesentliche Elemente der US-Steuerreform noch der Klärung mittels Ausführungsbestimmungen bedürfen.
Die US-Steuerreform sieht unter anderem den Wechsel zum Territorialitätsprinzip vor. Das bedeutet, dass Gewinne aus ausländischen Tochtergesellschaften im Falle der Ausschüttung an die Muttergesellschaft in den USA nicht mehr besteuert werden. Für in den Tochtergesellschaften einbehaltene Gewinne der Vergangenheit ist in einer Übergangsphase ein tieferer Sondersatz vorgesehen. Kurzfristig ist aufgrund dieses Wechsels zum Territorialitätsprinzip mit einem überhöhten Rückfluss einbehaltener Gewinne aus US-Gesellschaften in die USA zu rechnen. Dieses Phänomen wird nicht nur die Schweiz, sondern auch andere europäische Staaten betreffen. Das diesbezügliche Volumen ist potenziell bedeutend. Schätzungen wären zum jetzigen Zeitpunkt aber spekulativ. Für die Zukunft wird sich die Frage stellen, ob und, falls ja, welche Massnahmen die Schweiz mit Blick auf die im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vereinbarte Quellensteuer von 5 Prozent auf Dividenden an US-Muttergesellschaften ergreifen soll.
Die Gewinnsteuersenkung in den USA relativiert den bisherigen Wettbewerbsvorteil der Schweiz, zumal auch europäische Staaten daran sind, ihre Gewinnsteuern zu senken. Aus diesem Grund hat sich der Handlungsbedarf im Unternehmenssteuerbereich nochmals verstärkt. Die SV17 und namentlich auch die damit einhergehenden kantonalen Gewinnsteuersenkungen erachtet der Bundesrat unverändert als zielführend, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Wichtig ist, dass die SV17 rasch und unter Berücksichtigung der Gründe, die zur Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III an der Urne geführt haben, umgesetzt wird.
Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen auf internationaler Ebene weiterhin genau und wird gegebenenfalls weitere Massnahmen einleiten.
4. Die Schweiz setzt sich international für ein "level playing field" ein. Dazu gehört, dass sich die Staaten an internationale Standards und Verpflichtungen halten. Sowohl die OECD wie auch die Finanzminister einiger europäischer Staaten haben bereits diesbezügliche Erklärungen von den USA verlangt. Auch die Schweizer Botschaft in Washington hat auf mögliche Verletzungen gewisser Regelungen mit internationalen Verpflichtungen hingewiesen. Eine abschliessende Beurteilung darüber, ob die US-Steuerreform mit internationalen Standards und Verpflichtungen konform ist, lässt sich erst vornehmen, wenn die obengenannten Ausführungsbestimmungen bekannt sind.
Antwort des Bundesrates.