Beschaffungspolitik des Bundes. Wie offen ist der Bund gegenüber regionalen Unternehmen?
17.4097 · Interpellation · 2017-12-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Rahmen seiner Beschaffungspolitik erstellt der Bund für Standardprodukte Produktekataloge, welche die Verwaltungseinheiten benutzen müssen. Geht es beispielsweise um Büromobiliar, sind also Verwaltungseinheiten des Bundes gezwungen, aus einem vom Bundesamt für Bauten und Logistik erstellten Produktekatalog auszuwählen.
Mit den in diesem Katalog aufgelisteten Gütern soll die gesamte Bundesverwaltung während mehrerer Jahre versorgt werden; der Katalog ist Gegenstand einer Ausschreibung, an der sich regionale Unternehmen nicht beteiligen konnten, da sie nicht die notwendige Grösse aufweisen, um eine solche Nachfrage zu befriedigen. Der fragliche Betrieb ist folglich auch dann vom Markt ausgeschlossen, wenn es darum geht, eine Verwaltungseinheit zu beliefern, die in seinem Einzugsgebiet liegt - sogar dann, wenn er in der Lage wäre, entsprechende Güter zu vergleichbaren Preisen zu liefern.
Diese Beschaffungspolitik führt dazu, dass sich der Bund für Einkäufe auf einige wenige grosse Anbieter beschränkt, was den kleinen und mittleren Unternehmen zum Schaden gereicht.
Aus diesem Grund wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Für welche Bereiche bestehen Produktekataloge?
2. Erlauben es diese Produktekataloge, in jedem Fall das in Artikel 2 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes angesprochene Ziel der Kosten-Nutzen-Optimierung zu erreichen?
3. Hat der Bundesrat die Auswirkungen überprüft, welche die Verwendung der Produktekataloge hat? Genauer gefragt: In welchem Mass wirkt sich die Verwendung dieser Kataloge negativ auf regionale Unternehmen, auf die Beschäftigungslage und die Steuereinnahmen aus?
4. Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass sich die Chancen regionaler Unternehmen, bei Beschaffungen des Bundes berücksichtigt zu werden, tatsächlich verbessern? Falls ja, mit welchen Massnahmen und mit welchem Zeitplan gedenkt er dies zu tun?
Stellungnahme des Bundesrates
Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellen einen wichtigen Bestandteil unserer Wirtschaft dar. Mit verschiedenen Massnahmen unterstützt der Bund deshalb die Anliegen der KMU im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens (vgl. hierzu ausführlich die Stellungnahme auf die Motion de Buman 13.3235). Dennoch bleibt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Wirtschaftlichkeit des Angebots ausschlaggebend, das grundsätzlich im Wettbewerb und aufgrund transparenter Zuschlags- und Eignungskriterien zu ermitteln ist. Die Wirtschaftlichkeit ist dabei insbesondere durch die Bündelung von Beschaffungen zu gewährleisten (vgl. Art. 2 Abs. 2 der Organisationsverordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes, SR 172.056.15). Das öffentliche Beschaffungsrecht lässt deshalb für die Verfolgung regional- oder strukturpolitischer Ziele keinen Raum (vgl. Motion Müri 17.3571, Interpellation Pantani 14.4142, Motion Pardini 11.3853, Interpellation Robbiani 04.3714, Interpellation Müri 16.3898).
Dies erscheint auch nicht nötig, denn die KMU-Betriebe sind durchaus fähig, flexibel auf hohe Anforderungen zu reagieren. Das zeigt sich eben gerade beim Mobiliar. Dort sind die logistischen Anforderungen besonders hoch: Nur mit einem Kreislaufsystem, das die Wiederverwendung von bestehendem Mobiliar ermöglicht, kann die bestmögliche Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebensweg gewährleistet werden. KMU sind dank ihres Know-hows in der Herstellung und dank ihrer Flexibilität gegenüber grossen Lieferanten im Vorteil. Das zeigt sich darin, dass 70 Prozent der Bestellungen aus dem Mobiliar-Katalog durch KMU abgedeckt werden. Nachfolgeprodukte müssen uniform und identisch mit Vorgängerprodukten sein. Die regionale Nachlieferung von lediglich ähnlichen, aber nicht gleichen Produkten würde zu einer Verteuerung führen. Hingegen bietet sich denjenigen KMU, welche erfolgreich ein Produkt platzieren konnten, oft die Gelegenheit, über ihre Region hinaus die gesamte Bundesverwaltung zu beliefern.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) führt die folgenden Kataloge: Büromaterial, EDV-Verbrauchsmaterial, Bürotechnik, Informatik-Sortiment, Mobiliar, Hausdienstmaterial, Bundespublikationen und bedrucktes Büromaterial ab Lager.
2. Die Wirkung auf die Stückkosten wird periodisch gemessen. Im Jahr 2017 wurden beispielsweise die folgenden Preisvorteile gegenüber Marktpreisen erreicht: Büromaterial 57 Prozent, Bürotechnik 63 Prozent, Mobiliar 50 Prozent, Publikationen 15 Prozent.
3. Wie unter der Antwort auf Frage 2 aufgeführt, konnten mithilfe des Produktekatalogs wesentliche Preisvorteile erzielt werden. Bezüglich allfällig negativer Auswirkungen auf regionale Unternehmen ist darauf hinzuweisen, dass dem Bund hier die Hände gebunden sind. Wie eingangs dargelegt, würde ein Zuschlagskriterium, welches sich an regionalen Strukturbedürfnissen orientiert, gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller Anbietenden verstossen (vgl. Art. 8 Abs. 1 Bst. a, Art. 4 Bst. b des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, SR 172.056.1).
4. Angesichts der hohen Erfolgsquote von KMU im Zusammenhang mit Katalogbeschaffungen besteht aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf.
Antwort des Bundesrates.