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17.4134 · Interpellation · 2017-12-13

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Ich frage den Bundesrat:

1. Auf welche Überlegungen stützt sich der Entscheid, ab dem 1. Januar 2019 die Altersgrenze für die Zulassung zum diplomatischen Concours zu senken (von 35 auf 30 Jahre)?

2. Hält der Bundesrat diese Senkung der Altersgrenze für den Eintritt ins diplomatische Korps nicht für diskriminierend in Bezug auf die Förderung der beruflichen Karriere von Frauen, dies auch angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung, wie sie in der Begründung beschrieben wird?

3. Ist er bereit, auf den Entscheid zurückzukommen und die Altersgrenze wieder auf 35 Jahre anzuheben oder Ausnahmen für Mütter vorzusehen, die ihre berufliche Karriere wegen Mutterschaft zeitweilig unterbrochen haben?

Begründung

Im Rahmen des Projekts "Berufliche Entwicklung im EDA" wurde entschieden, die Altersgrenze für die Zulassung zum diplomatischen Concours der Kategorie A von 35 auf 30 Jahre zu senken, dies auf den 1. Januar 2019. Für den Concours der Kategorie B gibt es zwar keine Altersbeschränkung, aber dieser Concours wird nur von Zeit zu Zeit durchgeführt, wenn Personalbedarf besteht.

Die Einführung der Kategorien A und B bei der Ausgestaltung der Zulassung zum Concours ist nicht besonders "diplomatisch". Die Senkung der Altersgrenze berücksichtigt auch nicht die gesellschaftliche Entwicklung, die hin zu einer Verlängerung des Berufslebens geht, und kann sich in Bezug auf Kandidaturen von Frauen so als diskriminierend erweisen.

Tatsächlich hat sich in den letzten 40 Jahren in der Schweiz (wie in Europa) das durchschnittliche Alter für eine Mutterschaft nach und nach gegen das 30. Altersjahr hin verschoben. Dafür gibt es zwei Hauptgründe: längere Ausbildungen und ein späterer Eintritt ins Erwerbsleben. Ausserdem bringen die Frauen der Altersklasse 30 bis 39 immer mehr Kinder zur Welt (63 Prozent). Daher soll der Bundesrat prüfen, ob eine Senkung der Altersgrenze für die Zulassungsprüfungen sich nicht nachteilig auf die Kandidaturen von Frauen auswirkt. Falls dies der Fall ist, soll er die erforderlichen Korrekturmassnahmen ergreifen.

Stellungnahme des Bundesrates

1./3. Die heutige Altersgrenze von 35 Jahren, die 2006 eingeführt worden war, hatte in vielen Fällen zur Folge, dass Personen mit bereits umfassender Berufs- und Führungserfahrung in das neue Handwerk auf "Junior"-Stufe einsteigen mussten, was oft eine Diskrepanz zum Alter und zur Erfahrung der Betroffenen - inklusive grossen Frustrationspotenzials - darstellte. Im neuen System ist die Personalgewinnung auf zwei unterschiedliche Profiltypen ausgerichtet: junge Kandidierende mit hohem Potenzial (Concours 1) und erfahrenere Personen, zum Beispiel solche mit Führungserfahrung oder thematischem Fachwissen (Concours 2).

Durch die Senkung der Altersgrenze für die Zulassung zum Concours 1 auf 30 Jahre kann das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Rekrutierung stärker auf einen Nachwuchs aus jungen Berufsleuten ausrichten, die in einem jüngeren Alter in eine Berufslaufbahn der Aussenpolitik eintreten und eine entsprechende Aus- und Weiterbildung durchlaufen.

Der neue Concours 2 erlaubt es dem EDA, erfahrene Fachkräfte ohne Altersbeschränkung analog zur Gewinnung junger Berufsleute (Concours 1) in einem formellen Verfahren und entsprechend dem Personalbedarf des Departementes für die verschiedenen Berufslaufbahnen der Aussenpolitik (Diplomatie, internationale Zusammenarbeit, Betriebsführung und konsularische Dienstleistungen) zu rekrutieren. Mit dem Concours 2 erhalten nichtversetzungspflichtige Mitarbeitende und Personen ausserhalb des EDA die Möglichkeit, in weiter fortgeschrittenem Alter in eine der Versetzungspflicht unterstehende Laufbahn einzutreten. Dies entspricht dem Willen, die Durchlässigkeit der Laufbahnen, die im EDA bereits heute Realität ist, strukturell besser zu verankern.

2. In der Schweiz liegt das Durchschnittsalter der Mütter bei Geburt des ersten Kindes bei 31,7 Jahren (2016). Das Argument, mit welchem das Eintrittsalter erhöht wurde, nämlich Frauen nach Studium und Geburt der Kinder eine Chance zum Einstieg in die Diplomatie zu geben, hat heute seine Grundlage verloren. Im Gegenteil, es wäre heute sogar ein Vorteil für die Frauen, wenn sie die wichtigen Weichen fürs Berufsleben vor 30 und nicht mit 32 oder erst später, für viele die intensive Kinderphase, stellen könnten.

Die heutige Altersgrenze von 35 Jahren hat nebenbei auch dazu geführt, dass viele junge Kandidatinnen und Kandidaten sich gar nicht mehr getrauen, sich vor dem 30. Lebensjahr zu bewerben, weil sie vermeintlich wenig Chancen hätten, gegenüber den etwas erfahreneren Kandidierenden zu bestehen. Mit der Senkung der Altersgrenze würde dieser Effekt eingeschränkt - da die Altersheterogenität kleiner würde. Auch bei einer Altersgrenze von 30 Jahren kann im Übrigen davon ausgegangen werden, dass die Chancen einer Person näher an der Altersgrenze des Concours tendenziell besser bleiben werden, da Persönlichkeitsaspekte in den Berufsprofilen des EDA weiterhin eine wichtige Rolle spielen und deshalb in der Selektion zu Recht ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird.

Antwort des Bundesrates.