17.4143 · Postulat · 2017-12-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie der Vollzug der Programmvereinbarungen bei Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen verbessert werden kann, sodass sowohl für Bund als auch für Kantone substanzielle Effizienzgewinne erzielt werden.
Begründung
Im Schlussbericht der Projektorganisation zur Einführung der NFA aus dem Jahr 1999 wurden die möglichen Effizienzgewinne der NFA dank der neuen Zusammenarbeitsformen zwischen Bund und Kantonen durch das neue Instrument der Programmvereinbarungen auf 1,2 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt, wovon 700 Millionen Franken auf die Kantone und 500 Millionen Franken auf den Bund entfallen sollten. In der Botschaft zur NFA 2012-2015 konnte einzig für den Nationalstrassenbereich ein substanzieller Effizienzgewinn durch die neue Aufgabenteilung nachgewiesen werden. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass bei Verbundaufgaben mit Programmvereinbarungen die klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht immer optimal vollzogen wird. Programmvereinbarungen bedeuten, dass sich der Bund auf eine strategische Führungsrolle beschränkt und nicht mehr einzelne Projekte bewilligt. Die Praxis beispielsweise im Umweltbereich sieht aber teilweise anders aus. In diesen Bereichen werden wohl Programmvereinbarungen erstellt, diese sind aber so detailliert, dass sie wiederum auf die Bewilligung einzelner Projekte hinauslaufen. Der Aufwand wird für Bund und Kantone entgegen der ursprünglichen Zielsetzung erhöht. Effizienzgewinne können so nicht erzielt werden. Hier ist in der Umsetzung eine klare Beschränkung seitens der entsprechenden Bundesämter auf ihre strategische Führungsrolle unbedingt erforderlich. Durch diese klare Aufgabenteilung können die ursprünglich als Bestandteil der NFA in Aussicht gestellten Effizienzgewinne erzielt und letztlich sowohl der Bund als auch die Kantone finanziell entlastet werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat im Wirksamkeitsbericht 2012-2015 zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ("zweiter Wirksamkeitsbericht") u. a. die Erfahrungen in den mit der NFA entflochtenen Bereichen untersucht und das Instrument der Programmvereinbarungen evaluiert. Eine Quantifizierung der Effizienzgewinne hat sich dabei als sehr schwierig erwiesen. Als Ergebnis der Evaluation ist festzuhalten, dass die Erfahrungen mit den Programmvereinbarungen insgesamt positiv gewesen sind. Es bestehen jedoch Ansatzpunkte für Verbesserungen wie insbesondere die Konzentration der Einflussnahme des Bundes auf die Zielebene oder die Prüfung einer Reduktion der Regelungsdichte.
Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen war gemäss der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich in den ersten beiden Wirksamkeitsberichten zu untersuchen. Ab dem dritten Wirksamkeitsbericht wird diese Thematik im Rahmen der Evaluation des Finanzausgleichs nicht mehr behandelt. Damit wird der Wirksamkeitsbericht künftig keine Untersuchungen zu den Programmvereinbarungen durchführen. Die Analysen zu den Programmvereinbarungen im zweiten Wirksamkeitsbericht haben im Übrigen gezeigt, dass eine breitangelegte Evaluation über alle Anwendungsbereiche schwierig ist, da diese teilweise sehr unterschiedlich sind. Spezifische Evaluationen, die sich auf einzelne Bereiche beschränken, sind daher vorzuziehen. So wurden beispielsweise die Programmvereinbarungen im Umweltbereich im Auftrag des Bafu 2015 evaluiert (Interface, Evaluation Programmvereinbarungen im Umweltbereich, Mai 2015). Gestützt auf diese Evaluation hat das Bafu bereits gewisse Anpassungen für die laufende Programmperiode (2016-2019) vorgenommen. Weitere Anpassungen (z. B. eine Programmvereinbarung Wald) werden im Hinblick auf die nächste Periode (2020-2023) umgesetzt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.