Lexipedia

17.4145 · Postulat · 2017-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die präklinische Versorgung bei einer Rettung zu erarbeiten. Das Ziel ist, die Qualität der präklinischen Versorgung zu untersuchen und zu prüfen, ob sie an die Gesundheitskosten angepasst ist und ob die kantonalen Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Zudem sollen die Herausforderungen der Digitalisierung definiert werden. Der Interverband für Rettungswesen (IVR) ist die Dachorganisation der Stellen, die in der präklinischen Versorgung tätig sind. Das sanitätsdienstliche Rettungswesen ist Teil des Schweizer Gesundheitssystems und trägt zur Sicherheit der Bevölkerung bei.

Begründung

Der IVR positioniert sich als Dachorganisation im Rettungswesen. Er ist im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) tätig. Der IVR ist demnach dafür verantwortlich, Empfehlungen bezüglich der präklinischen Leistungen abzugeben. Er deckt die ganze Rettungskette vom Versorgungsort bis zum definitiven Behandlungsort ab. Er leistet in den meisten Fällen erste Hilfe und führt den Transport ins Spital durch.

Die präklinische Versorgung ist demnach Teil des öffentlichen Gesundheitssystems und trägt stark zu der Versorgungsqualität in der Schweiz bei. Die Qualität der ersten Hilfe und des Transports ist entscheidend für die Patientinnen und Patienten.

Es ist allgemein bekannt, dass die Ausbildungen des medizinischen Personals in diesem Bereich in der Schweiz von höherer Qualität sind als in unseren Nachbarländern. Dennoch ist es wichtig, die Qualität zu überprüfen, um bei den Kosten oder der Versorgung Verbesserungspotenzial entdecken zu können. Dies garantiert die Versorgungsqualität in der Schweiz. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die präklinische Versorgung bei einer Rettung zu erarbeiten. Es handelt sich in erster Linie darum, die Qualität und damit die Zweckmässigkeit der definierten Qualitätskriterien zu untersuchen. Zweitens soll geprüft werden, ob die Anwendung von nationalen Standards realistisch ist oder ob es nötig ist, die kantonalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Drittens ist es wichtig, die zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung, die bei der Versorgung immer aktueller wird, zu analysieren. Wir leben in einer vernetzten Welt, und mit einer intelligenten Nutzung der Digitalisierung könnte viel Zeit gespart werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Organisation des Rettungswesens obliegt den Kantonen und Gemeinden. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat den Interverband für Rettungswesen (IVR) beauftragt, für die Kantone eine Reihe von Dienstleistungen im Bereich der Qualitätssicherung zu erbringen. Mit einer im Jahr 2001 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der GDK und dem IVR konnte diese Zusammenarbeit formalisiert werden.

In der aktuellsten Fassung der Vereinbarung vom 23. Mai 2014 wird unter anderem festgehalten, dass der IVR für die Weiterentwicklung und Fortführung von Systemen zur Qualitätssicherung der Rettungsdienste (Richtlinien) sowie für die Durchführung von Qualitätskontrollen bei den Rettungsdiensten (Anerkennungsverfahren) zuständig ist.

Unter Einbezug des IVR wird zudem aktuell von der Fachgruppe E-Health des Vereins E-CH das Projekt "Elektronische Einsatzdokumentation" umgesetzt.

Da dem Bundesrat keine Berichte über Qualitätsmängel im schweizerischen Rettungswesen bekannt sind und die Digitalisierung im Rettungswesen durch die Einführung des elektronischen Patientendossiers ebenfalls unterstützt wird, hält er es für wenig sachgerecht und zielführend, selber einen Bericht über die Qualität des Rettungswesens in der Schweiz zu verfassen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Präklinische Versorgung | Lexipedia | Lexipedia