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17.4163 · Interpellation · 2017-12-14

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 30. November 2017 wurden in der Vollversammlung der Uno sechs Resolutionen verabschiedet. Drei davon hat die Schweiz unterstützt. Absender dieser Resolutionen waren in der grossen Mehrheit diktatorische Staaten, welche das Wort Menschenrechte nur vom Hörensagen kennen.

1. Wieso hat die Schweiz diese drei israelfeindlichen Resolutionen unterstützt?

2. Hatte der Gesamtbundesrat Kenntnis vom schändlichen Abstimmungsverhalten der Schweizer Delegation?

Falls nein, wieso nicht?

3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Resolutionen den Religionsfrieden in massivster Weise beeinträchtigen, da nur Israel bislang fähig war und ist, den Zugang für alle Religionsgemeinschaften in Jerusalem zu gewährleisten?

4. Wieso verhält sich die Schweiz nicht zumindest neutral in heiklen Fragen?

5. Erachtet er die Nachbarstaaten Israels (Syrien, Libanon, Jordanien und Ägypten) als genauso demokratisch wie Israel selber? Falls nein, wieso fällt er einem befreundeten Rechtsstaat in den Rücken?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz setzt sich für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern ein, der auf einer Zweistaatenlösung basiert. Sie anerkennt den Staat Israel innerhalb seiner Grenzen von 1967 und engagiert sich für einen lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staat Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt.

Die Haltung des Bundesrates im Nahostkonflikt ist seit Jahren die gleiche. Die Schweiz verfolgt hierbei in einem zunehmend polarisierten Umfeld eine eigenständige und unparteiliche Linie, welche international anerkannt ist. Die Haltung des Bundesrates basiert auf dem Völkerrecht, steht im Einklang mit der Schweizer Neutralität und ist kohärent mit den aussenpolitischen Zielen der Schweiz gemäss Bundesverfassung.

Die offizielle Haltung der Schweiz im Nahostkonflikt bestimmt das Abstimmungsverhalten der Schweiz in den verschiedenen Gremien der Uno. Die Enthaltung der Schweiz zu einer Resolution kann nicht per se als neutral gewertet werden. Vielmehr misst sich die Unparteilichkeit der Schweiz im Kontext von Nahost-Resolutionen der Uno am konkreten Text, und zwar unter Berücksichtigung der Situation vor Ort sowie der politischen Dynamik hinsichtlich einer friedlichen Lösung des Konflikts.

Diesem Grundsatz folgend, hat die Schweiz drei der sechs genannten Resolutionen der Uno-Generalversammlung zugestimmt. Die erste betrifft ein Informationsprogramm des Uno-Sekretariats über die Palästina-Frage. Die zweite betrifft den völkerrechtlichen Status von Jerusalem sowie den Schutz der religiösen Stätten vor Ort. Die dritte Resolution fordert eine friedliche Regelung des Nahostkonflikts durch eine Wiederaufnahme von Verhandlungen zwischen den Parteien und ein daraus resultierendes Friedensabkommen. Alle drei Resolutionen werden von einer grossen Mehrheit der Uno-Generalversammlung unterstützt, einschliesslich jener Länder, die im Nahostkonflikt dieselbe oder eine ähnliche Haltung vertreten wie die Schweiz.

Da es sich bei den angesprochenen Resolutionen um jährlich wiederkehrende Vorlagen handelt, deren Texte nur geringfügige Veränderungen erfahren haben, blieb das Schweizer Abstimmungsverhalten gegenüber den Vorjahren unverändert.

Antwort des Bundesrates.