17.4165 · Interpellation · 2017-12-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Offensichtlich ist die Schweiz auf einer grauen Liste der EU. Jeder weiss, dass verschiedene EU-Staaten in grober Weise gegen EU- und Beps-Richtlinien der OECD verstossen, namentlich die Niederlande, Malta, Zypern sowie Offshore-Gebiete von EU-Ländern (inkl. UK).
1. Was unternimmt der Bundesrat bei der OECD, um gegen die unfairen Steuerpraktiken der EU-Länder zu protestieren?
2. Hat er Kenntnis vom OECD-Rapport, welcher im Oktober 2017 von der erweiterten Parlamentarischen Versammlung in Strassburg einstimmig angenommen wurde (Europaratsstaaten plus OECD-Länder)?
3. Ist er bereit, endlich Druck auf die EU-Länder auszuüben, anstatt sich immer als ideales Opfer in der internationalen Politik darzubieten?
4. Hat er ein Konzept, damit die Schweiz im Minimum gleich lange Spiesse im Steuerwettbewerb hat, welche heute nicht mehr vorhanden sind?
5. Wieso bezahlt er 1,3 Milliarden Franken für Kohäsionszahlungen, nur damit die EU einige Tage später die Schweiz auf eine graue Liste setzt?
6. Hat die Schweiz mit Jean-Claude Juncker über die Frage des Steuerwettbewerbs anlässlich seines Besuches gesprochen?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-4. Am 5. Dezember 2017 verabschiedete der Rat der EU Schlussfolgerungen zur EU-Liste nichtkooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke. Diese Liste, die auf drei Hauptkriterien beruht (Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit, Umsetzung der Anti-Beps-Massnahmen), enthielt 17 Länder und Gebiete (Anhang I der Schlussfolgerungen). Anhang II der Schlussfolgerungen zählte die 47 Länder und Gebiete auf, die vorbehaltlich der Umsetzung der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen als kooperativ bezeichnet wurden. Länder und Gebiete können von Anhang I in Anhang II verschoben werden, wenn sie sich auf hoher politischer Ebene verpflichten, die Empfehlungen des Rates der EU umzusetzen. Die EU-Mitgliedstaaten wurden im Rahmen des Prozesses zur Erstellung dieser Liste nicht evaluiert, da sie zur Einhaltung der EU-internen Regelungen verpflichtet sind. In der EU untersteht die Einhaltung der Steuervorschriften der Aufsicht der Europäischen Kommission, und sie fällt in die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs. Die Europäische Kommission hat gegen mehrere Mitgliedstaaten, die steuerrechtliche Vorgaben zu spät oder auf unzureichende Weise in nationales Recht umgesetzt oder Unternehmen unzulässige steuerliche Vorteile gewährt haben, Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Zudem mussten einige als schädlich erachtete Steuerregimes von den Mitgliedstaaten aufgehoben oder angepasst werden.
Der Bundesrat verfolgt die Arbeiten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, unter anderem deren jüngsten verabschiedeten Bericht über die Aktivitäten der OECD (Parlamentarische Versammlung des Europarates 2017, Les activités de l'Organisation de coopération et de développement économiques (OCDE) en 2016-2017, http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-DocDetails-FR.asp?FileID=24016&lang=1). Die OECD veröffentlicht regelmässig Berichte über die Umsetzung der internationalen Standards (siehe z. B. OCDE 2017, Pratiques fiscales dommageables - Rapport d'étape de 2017 sur les régimes préférentiels, http://www.oecd.org/fr/publications/pratiques-fiscales-dommageables-rapport-d-etape-de-2017-sur-les-regimes-preferentiels-9789264283961-fr.htm). In diesen Berichten wird auf die Mängel einzelner Länder und Gebiete - darunter auch EU-Mitgliedstaaten - hingewiesen. Die Schweiz engagiert sich in der OECD, um sicherzustellen, dass die internationalen Standards von allen angewandt werden. Immer mehr Länder und Gebiete verpflichten sich zur Umsetzung der internationalen Standards und schliessen sich den internationalen Gremien an, welche die Umsetzung der Standards überprüfen. Bisher beteiligen sich über 145 Länder und Gebiete an den Arbeiten des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes und über 110 an den Arbeiten des Inclusive Framework on BEPS. Darin widerspiegelt sich der Erfolg des internationalen Ansatzes. Nach Meinung des Bundesrates ist die OECD das Gremium, das sich am besten eignet, um sicherzustellen, dass weltweit gleich lange Spiesse im internationalen Steuerwettbewerb gelten.
5./6. Anlässlich des Besuchs von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am vergangenen 23. November 2017 in der Schweiz wurden zahlreiche Themen, unter anderem auch Steuerfragen, besprochen. Der Bundesrat gab im Rahmen dieses Besuchs seinen Entscheid bekannt, die Weichen für einen neuen Beitrag der Schweiz an die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in gewissen EU-Mitgliedstaaten zu stellen, und beauftragte die zuständigen Departemente mit der Ausarbeitung eines Vernehmlassungsentwurfes. Er traf diesen Beschluss im Lichte der gesamten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Angesichts des Entscheides der EU vom 21. Dezember 2017, die Äquivalenz-Anerkennung nach Mifir-Verordnung für die Schweizer Börse auf ein Jahr zu befristen, schliesst der Bundesrat nicht aus, die Vorbereitungsarbeiten für einen weiteren Beitrag der Schweiz zu überdenken.
Antwort des Bundesrates.