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17.4182 · Postulat · 2017-12-14

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem die Förderung der ärztlichen Zweitmeinung konkretisiert wird. In diesem Zusammenhang soll der Bundesrat insbesondere prüfen:

1. die langfristigen finanziellen Auswirkungen einer generell vorgesehenen ärztlichen Zweitmeinung;

2. die Zweckmässigkeit der Schaffung einer eigenen Position für die ärztliche Zweitmeinung durch die Tarifpartner;

3. die Massnahmen, die zu ergreifen sind, um die Patientinnen und Patienten zu sensibilisieren und sie bei der Einholung einer Zweitmeinung zu unterstützen;

4. die Massnahmen, die zu ergreifen sind, um bei der Ärzteschaft die Akzeptanz für den Wunsch von Patientinnen und Patienten nach einer Zweitmeinung zu erhöhen - und in diesem Zusammenhang die Massnahmen, die zu ergreifen sind, um wiederholte teure Untersuchungen zu vermeiden und die Übermittlung von Informationen aus Erstuntersuchungen zu begünstigen;

5. die für eine wirksame Förderung der Zweitmeinung allfällig nötigen gesetzlichen Änderungen.

Begründung

Im Bericht der Expertengruppe zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen wird unter anderem die Förderung der ärztlichen Zweitmeinung als ein interessanter Ansatz betrachtet.

Gemäss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gehört die Schweiz zu den Ländern, in denen die meisten Hüft- und Knieersatzoperationen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern durchgeführt werden. Dieser Indikator zeigt neben weiteren Indikatoren, dass in unserem Land viele unnötige Operationen vermieden werden könnten. Eine Verringerung von unnötigen Operationen ist in zweierlei Hinsicht vorteilhaft: Einerseits können so die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gesenkt werden, und andererseits können die Folgerisiken für Patientinnen und Patienten nach einer Operation vermieden werden.

So gesehen scheint die Förderung der ärztlichen Zweitmeinung ein rasch umsetzbarer Ansatz zu sein, um solche unnötigen Operationen zu reduzieren oder eine angemessenere und/oder wirksamere Behandlung zu wählen. Die Förderung der ärztlichen Zweitmeinung würde so wirksam dazu beitragen, die Qualität unseres Gesundheitssystems zu steigern sowie den Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

An seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 hat der Bundesrat den Bericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" einer international besetzten Expertengruppe geprüft und entschieden, die Anstrengungen zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitswesen zu intensivieren. Die Förderung der Zweitmeinung gehört zu den von der Expertengruppe vorgeschlagenen Massnahmen. Diese richten sich nicht nur an den Bund, sondern auch an die Akteure, die gerade im Bereich Angemessenheit und Qualität in der Verantwortung stehen.

Das Eidgenössische Departement des Innern ist beauftragt, die im Bericht empfohlenen Massnahmen zu prüfen und Vorschläge für deren Umsetzung vorzulegen. Im Rahmen der Umsetzung werden die von der Postulantin aufgeworfenen Fragen geprüft.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.