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17.4214 · Interpellation · 2017-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Werbung für ungesunde Lebensmittel mit zu hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt beeinflusst unser Essverhalten negativ. Besonders betroffen sind Kinder. Welches sind die geeigneten Massnahmen, um Kinder vor dem schlechten Einfluss der Lebensmittelwerbung zu schützen?

In Zusammenhang mit der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 (NCD-Strategie) und der Ablehnung der Motion Piller Carrard 15.4075, "Einführung von Gesundheitshinweisen in der Lebensmittelwerbung", bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Der Bund will zusammen mit der Lebensmittel- und Getränkebranche die Werbung für ungesunde Lebensmittel auf freiwilliger Basis reduzieren. Welche Erfolge konnten bisher erzielt werden?

2. Wie konkret wird die an Kinder gerichtete Werbung durch freiwillige Aktionsversprechen reduziert? Welche Richtlinien gelten, welche Fristen müssen eingehalten werden?

3. Sind freiwillige Aktionen ausreichend, um den negativen Einfluss der Werbung auf die Kinder nachhaltig zu verringern?

4. Frankreich blendet während Werbeblöcken Gesundheitshinweise ein. Wie wirken sich Gesundheitshinweise auf das Konsumverhalten der Kinder aus?

5. Wie wird die Lebensmittelwerbung für Kinder in anderen europäischen Ländern geregelt?

6. Welche Massnahmen sind geeignet, um Kinder vor dem negativen Einfluss der Lebensmittelwerbung zu schützen?

Begründung

Bund und Kantone haben die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 erarbeitet und verabschiedet. In der Schweiz leiden rund 2,2 Millionen Menschen an einer nichtübertragbaren Krankheit. Bei den Männern sind sie für die Hälfte, bei den Frauen für 60 Prozent aller Todesfälle vor dem 70. Lebensjahr verantwortlich. Nichtübertragbare Krankheiten sind für 80 Prozent der gesamten Gesundheitskosten verantwortlich. Mit Gesundheitsförderung und Prävention können nichtübertragbare Krankheiten vermindert und Kosten reduziert werden.

Ungesunde Ernährung ist einer der Hauptrisikofaktoren für die Erkrankung an nichtübertragbaren Krankheiten. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung bildet die Basis für eine gute Gesundheit, dies gilt insbesondere für Kinder. Es ist erwiesen, dass das Konsumverhalten der Kinder durch Werbung für ungesunde Lebensmittel mit zu hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt negativ beeinflusst wird. Schlechte Ernährung, Übergewicht und Fettleibigkeit können die Folge sein.

Die Förderung einer ausgewogenen Ernährung wie auch das spezifische Ansprechen der Gruppe "Kinder und Jugendliche" sind zentrale Themen des Massnahmenplans zur Umsetzung der NCD-Strategie. Die Werbung für ungesunde Lebensmittel stellt eine ernstzunehmende Gefährdung für die Gesundheit der Kinder dar. Es ist daher notwendig und unumgänglich, dass geeignete Massnahmen gegen die negativen Auswirkungen der Lebensmittelwerbung umgesetzt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Im Rahmen von Actionsanté, einer Initiative des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), haben sich in der Schweiz 2010 wichtige Lebensmittel- und Getränkehersteller im Rahmen von Swiss Pledge freiwillig verpflichtet, die an Kinder gerichtete Werbung für zu süsse, zu salzige und zu fetthaltige Lebensmittel einzuschränken. Die Initiative sah primär vor, dass nur Produkte beworben werden dürfen, die gewissen Nährwertkriterien genügen. Gemäss einer im Auftrag der Lebensmittelwirtschaft durchgeführten Evaluation wurden die Vorgaben zu mehr als 95 Prozent eingehalten. Die Selbstverpflichtung im Rahmen von Actionsanté ist Ende 2014 ausgelaufen. Sie wurde von den Firmen nicht erneuert, da sie sich nicht bereiterklären konnten, die Erwartungen des BLV, welche auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Europa beruhen, für neue Versprechen zu akzeptieren (Übernahme der Nährwertkriterien der WHO, unabhängiges Monitoring). Es laufen zurzeit Diskussionen zwischen dem BLV und der Branche über die Bedingungen, unter denen die Aktionsversprechen weitergeführt werden könnten.

3. Freiwillige Massnahmen können wesentlich zu einer gesünderen Ernährung beitragen. Neben dem Willen, klare Fortschritte zu erzielen, ist vor allem wichtig, dass die ergriffenen Massnahmen auf wissenschaftlichen Kriterien basieren. In diesem Zusammenhang hat die WHO Europa Anfang 2015 ein Nährwertkriterien-Modell für Lebensmittel veröffentlicht. Es wird vom European Network on Reducing Marketing Pressure on Children, dem 28 europäische Länder inkl. der Schweiz angehören, unterstützt.

4./5. "An Kinder gerichtetes Marketing" ist ein Schwerpunktthema der Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024. Die zu treffenden Massnahmen erarbeitet das BLV gemeinsam mit der Lebensmittelwirtschaft und anderen Partnern im Rahmen des Aktionsplans zur Schweizer Ernährungsstrategie. In diesem Zusammenhang werden auch die im Ausland eingeführten Massnahmen zur Reduktion des Marketingdruckes auf Kinder analysiert. Aktuell verfügt der Bund dazu noch über keine detaillierten Informationen. Der Aktionsplan wird Mitte 2018 veröffentlicht.

6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Selbstverpflichtung der Branche auch bei der Lebensmittelvermarktung ein grosses Potenzial zur Förderung einer gesunden Ernährung birgt, sofern gewisse Bedingungen sichergestellt sind (unabhängiges Monitoring, Übernahme der Nährwertkriterien der WHO). Der bisherige, auf Freiwilligkeit und Dialog beruhende Weg soll daher weiterverfolgt werden.

Antwort des Bundesrates.

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