17.4251 · Motion · 2017-12-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die die Rechtsgrundlagen für ein öffentlich zugängliches Register über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen, Trusts und weiteren Rechtskonstruktionen schafft. Das Register soll allgemein zugänglich sein und unter anderem über Name, Geburtsdatum, Wohnsitz, Nationalität und Umfang der wirtschaftlichen Berechtigung Auskunft geben.
Begründung
Die Schweiz hat im Zusammenhang mit den Vorgaben der Geldwäscherei-Richtlinien dem Begehren nach Transparenz über die wirtschaftlich berechtigten Personen an juristischen Personen, Trusts und weiteren Rechtskonstruktionen mit einer Gesetzesrevision vom 1. Januar 2016 teilweise Rechnung getragen. Die geltende Lösung in der Schweiz weist aber Lücken auf. Sie schafft nur für die Behörden Transparenz. Sie sieht eine Meldepflicht erst ab einer Beteiligung von 25 Prozent vor. Sie schafft keine Transparenz für die Öffentlichkeit.
Die Offenlegung von Interessenverbindungen - z. B. im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Panama Papers und jetzt mit den Paradise Papers - zeigt das öffentliche Interesse an der Kenntnis der wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und Rechtskonstruktionen. International ist das anerkannt. Die Schweiz ist mit der geltenden Transparenzregel im Vergleich zum Ausland auf halbem Weg steckengeblieben.
Inzwischen sind das Vereinigte Königreich, Dänemark, Norwegen und weitere Staaten den Empfehlungen der G-7 gefolgt und haben öffentlich zugängliche Register eingerichtet. Das Europäische Parlament hat die Beratungen über die Einzelheiten solcher öffentlichen Register aufgenommen. Es ist wichtig, dass die Schweiz als Standort eines grossen Finanzplatzes und vieler Konzerne ebenfalls die nötige Transparenz herstellt. Die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 16.3315 ist inzwischen gemessen am internationalen Standard klar überholt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die auf die Meldepflicht des Aktionärs ausgerichtete gesetzliche Lösung, die am 1. Juli 2015 und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, entspricht insbesondere in Bezug auf die Definition der wirtschaftlich Berechtigten und die Meldung der Beteiligungen ab 25 Prozent den technischen Anforderungen der Groupe d'action financière (Gafi). Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Gafi bei der Transparenz juristischer Personen keine zwingenden Normen zu den wirtschaftlich Berechtigten vorsieht, sondern lediglich festlegt, dass die zuständigen Behörden zeitgerecht Zugang zu angemessenen, genauen und aktuellen Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten und über die Kontrolle juristischer Personen haben. Ein öffentlich zugängliches Register über die wirtschaftlich Berechtigten ist keine Vorgabe der Gafi. Die Gafi erteilt der Schweiz im Länderbericht vom Dezember 2016 die Note "weitgehend konform" in diesem Bereich. Die Schweiz muss aber in der Folgeevaluation über die Wirksamkeit der neueingeführten Bestimmungen, namentlich der Massnahmen in Bezug auf das Führen der Register über die wirtschaftlich Berechtigten, Bericht erstatten.
Einige Empfehlungen im Länderbericht der Gafi decken sich mit Empfehlungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen (Global Forum) im Bericht zur Phase 2 der Schweiz. Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde vom Bundesrat beauftragt, Anfang 2018 einen Gesetzentwurf, mit dem die bestehenden Lücken geschlossen werden, zur Vernehmlassung vorzulegen. Um die Transparenz juristischer Personen einschliesslich ihrer wirtschaftlich Berechtigten zu verbessern, schlägt der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage insbesondere vor, die Sanktionen bei Verletzungen der Meldepflicht im Zusammenhang mit wirtschaftlich Berechtigten zu verstärken und den Bezug zwischen Pflichten aus dem GwG und Pflichten, die den Gesellschaften bei der Führung ordnungsgemässer Verzeichnisse obliegen, zu konsolidieren. Diese Massnahmen erhöhen die Wirksamkeit der gesetzlichen Massnahmen, die am 1. Juli 2015 und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind. Ausserdem sollen sie die Position der Schweiz im Hinblick auf die nächste Länderüberprüfung durch das Global Forum stärken, bei der gemäss den neuen Terms of Reference von 2016 auch die ordnungsgemässe Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und relevanten Konstrukten geprüft wird. Wie die Gafi überlässt es das Global Forum den einzelnen Staaten, wie sie die Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen sicherstellen, und schreibt diesbezüglich keine Lösungen vor.
Ausserdem würde die Einführung eines öffentlich zugänglichen Zentralregisters eine tiefgreifende Änderung des bestehenden Systems darstellen, die nur einen Sinn ergäbe, wenn gleichzeitig auch die Aktionäre erfasst würden. Ein solches Register allein würde die Qualität der Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten überdies nicht garantieren.
In Bezug auf Trusts und weitere Rechtskonstruktionen bleibt die Antwort des Bundesrates auf das Postulat 16.3315 gültig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.