17.4276 · Postulat · 2017-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie sich die Bologna-Reform auf die Qualität der Lehre und Forschung, die Zufriedenheit der Studierenden und Dozierenden und die Vereinbarung von Studium und Erwerbsleben rund 20 Jahre nach deren Einführung ausgewirkt hat und welche neuen Reformbestrebungen aufgrund der Erfahrungen mit Bologna anstehen.
Konkret soll der Bericht folgende Punkte umfassen:
1. Erreichung der mit der Reform verbundenen Ziele, namentlich die Erhöhung der studentischen Mobilität, die Verbesserung der Chancen der Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich;
2. Rückmeldungen und Zufriedenheit der Studierenden und Dozierenden;
3. Künftige Reformbestrebungen (schweizerische und insbesondere auch europäische).
Begründung
Am 19. Juni 1999 hat der damalige Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Charles Kleiber, die Erklärung von Bologna über den "europäischen Hochschulraum" unterzeichnet. Diese hatte drei hauptsächliche Anliegen: die Erhöhung der studentischen Mobilität, die Verbesserung der Chancen der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt sowie der globalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems.
Rund 20 Jahre nach dem Bologna-Start stellt sich die Frage, ob die gewünschten Ziele erreicht wurden und ob die Qualität der Ausbildung an Hochschulen dank Bologna gesteigert werden konnte oder gesunken ist. Ebenso ist es an der Zeit, Handlungsoptionen für künftige Reformbestrebungen aufzuzeigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz hat die Erklärung von Bologna von 1999 unterzeichnet und ist in den 2010 eröffneten europäischen Hochschulraum (EHR) vollständig integriert. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012 (BFI-Botschaft; BBl 2011 757) Bilanz zur Umsetzung der Bologna-Reform gezogen und diese in der BFI-Botschaft 2013-2016 (BBl 2012 3099) durch eine spezifische Analyse zur Mobilität ergänzt.
2014 erstellte die Crus eine detaillierte Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Bologna-Reform in der Schweiz. Daraus ging hervor, dass die Übergangsphase definitiv als abgeschlossen betrachtet werden kann (Bologna-Monitoring 2012-2014: Schlussbericht; www.swissuniversities.ch > Publikationen > Publikationen CRUS bis 2014 > Referenzdokumente). 2010 erschien zudem der "Bologna-Report Fachhochschulen 2010" (HVM-Consulting GmbH, Luzern, im Auftrag der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz; www.swissuniversities.ch > Publikationen > Publikationen KFH bis 2014 > Weitere Publikationen), der ebenfalls eine positive Bilanz zog. Die Schweizer Hochschulen befinden sich nun in einer Phase der Konsolidierung und Optimierung.
Die Informationen, die sich die Postulantin in einem Bericht wünscht, sind grösstenteils bereits in verschiedenen Quellen vorhanden oder werden nächstens zur Verfügung stehen. Auf nationaler Ebene erhebt und analysiert das Bundesamt für Statistik (BFS) zahlreiche entsprechende Daten. In einem ersten Schritt wurde die Erhebung der Studierenden angepasst, um ihre Mobilität messen zu können. Die Erhebungen des BFS zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden sowie bei den Hochschulabsolvierenden liefern insbesondere Informationen zur Mobilität in der Schweiz und im Ausland und zur Einbindung der Hochschulabgängerinnen und -abgänger in den Arbeitsmarkt (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung, Wissenschaft > Erhebungen). Diese beiden Themen werden auch im Bildungsbericht Schweiz der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) behandelt (www.skbf-csre.ch > Bildungsmonitoring). Das BFS veröffentlicht zudem eine Analyse zu den Übergängen und Verläufen auf der Tertiärstufe, die den Untersuchungsbereich des früheren "Bologna-Barometers" erweitert (www.bfs.admin.ch > Bildung, Wissenschaft). Was die Zufriedenheit der Studierenden angeht, wurde ein von Swissuniversities (vormals Crus) erarbeitetes Modul zu den Studienbedingungen in den Fragebogen des BFS zur Erhebung der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden aufgenommen. Dieses wird derzeit von Swissuniversities überarbeitet, damit es bei der nächsten BFS-Erhebung den Studierenden aller Hochschultypen (Universitäten, FH und PH) unterbreitet werden kann. Im Übrigen beschäftigt sich Swissuniversities im Rahmen der kontinuierlichen Arbeiten zur Verbesserung der Hochschullehre gegenwärtig mit der Revision der Bologna-Richtlinien (SR 414.205.1 und 414.205.4). Schliesslich muss der Bundesrat gemäss dem 2015 in Kraft getretenen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) künftig alle vier Jahre einen Bericht liefern, der sich namentlich mit der Beschäftigungsfähigkeit und den Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss der Hochschulstudien und der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen befasst (Art. 69). Letztere ist unter anderem auch dank zahlreichen Indikatoren wie den Hochschulrankings und bibliometrischen Untersuchungen bereits ausgewiesen. Das Gesetz sieht ausserdem eine periodische Überprüfung der Qualität von Lehre und Forschung anhand eines Qualitätssicherungssystems vor. Auf europäischer Ebene wird vor jeder Ministerkonferenz ein Bericht über den Stand der Umsetzung des Bologna-Prozesses veröffentlicht. Dieser stützt sich unter anderem auf einen Fragebogen, der an alle teilnehmenden Länder geht. Die Schweiz hat diesen immer ausgefüllt, letztmals im Jahr 2017 im Hinblick auf den im Frühling 2018 erscheinenden Bericht. Bei jeder Konferenz verabschieden die Ministerinnen und Minister des EHR ein Communiqué, in dem sie die anstehenden Herausforderungen festhalten. 2015 in Jerewan äusserten sie den Wunsch, die Unterschiede beim Grad der Verwirklichung der Bologna-Reform innerhalb des EHR zu verringern.
Der Bundesrat erachtet die bereits vorhandenen Instrumente als ausreichend, um die im Postulat gestellten Fragen zu beantworten, und hält es nicht für zweckmässig, einen zusätzlichen Bericht zu verfassen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.