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Ökonomische Fehlanreize im Bereich der Zusatzversicherung. Finanzielle Auswirkungen und Massnahmen?

17.4303 · Interpellation · 2017-12-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Verschiedene Studien belegen, dass Zusatzversicherte verglichen mit Grundversicherten ein erhöhtes Risiko haben, eher operiert und mehr Untersuchungen unterzogen zu werden, als es medizinisch wirklich angezeigt wäre. Der Grund liege darin, dass die Behandlung von Zusatzversicherten im Vergleich zur Behandlung von obligatorisch Versicherten ökonomisch interessanter ist. Damit stellt sich die Frage der effektiven Wirkung erhöhter Tarife als finanzieller Anreiz zur Mengenausweitung, der dazu (ver-)führt, unnötige Eingriffe und Behandlungen durchzuführen. Diese führen zu einer Mehrbelastung der Kantone und der Grundversicherung, da sie die stationäre Behandlung im Zusatzversicherungsbereich mitfinanzieren. Tiefere Zusatzversicherungstarife bzw. -vergütungen für stationäre Behandlungen könnten die Zahl medizinisch nicht nötiger Eingriffe senken und damit dämpfend auf die Höhe der Prämien in der Grundversicherung wirken. Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Teilt er die Ansicht, dass erhöhte Tarife im Zusatzversicherungsbereich respektive hohe Vergütungen der Zusatzversicherungen für die stationäre Behandlung zu medizinisch unnötigen Eingriffen und Behandlungen führen können und dass es sich dabei um ökonomische Fehlanreize handelt, die anzugehen sind:

a. aus Gründen der optimalen Versorgungsqualität und Patientensicherheit,

b. aber auch, um unnötige Kosten zu vermeiden?

2. Teilt er die Meinung, dass die Eliminierung solcher Fehlanreize die Zahl unnötiger Behandlungen senken könnte und dass sich dies, weil stationäre Leistungen durch die OKP und die Kantone mitfinanziert werden, dämpfend sowohl auf den Prämienanstieg in der OKP wie auf die Kostenbelastung der Kantone auswirken kann?

3. Kann er abschätzen, in welcher Grössenordnung sich die zu erwartenden Kosteneinsparungen zugunsten der OKP-Prämien bewegen könnten?

4. Wenn nicht, ist er bereit, den Bereich der Zusatzversicherungen auf ökonomische Fehlanreize, welche die Grundversicherung und die Kantone zusätzlich belasten, durchzugehen und zusammen mit den Kantonen entsprechende Massnahmen zu deren Vermeidung zu prüfen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wenn eine stationäre Spitalbehandlung eines Patienten mit einer Spitalzusatzversicherung neben der Deckung aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vorgenommen wird, können zusätzliche Leistungen in Rechnung gestellt werden. Daher kann die finanzielle Vergütung an das Spital und auch den Arzt erheblich grösser sein, als wenn der Patient oder die Patientin einzig über eine OKP-Deckung verfügt. Ein Spital hat deshalb ein finanzielles Interesse, halbprivat oder privat versicherte Patienten mehr zu behandeln. Es ist deshalb mindestens plausibel, dass Personen mit Krankenzusatzversicherung häufiger als nur in den medizinisch gerechtfertigten Fällen behandelt oder operiert werden. Sollte ein Spital keine freien Kapazitäten haben, so würde ein finanzieller Anreiz bestehen, die Patienten mit Zusatzversicherung bevorzugt schnell zu behandeln und die anderen Personen etwas länger warten zu lassen, um so das Verhältnis der Behandlungen unter Zusatzversicherungsdeckungen zu erhöhen. Ob mit den aktuellen Vergütungen der Krankenzusatzversicherer an die Spitäler "eine optimale Versorgungsqualität und Patientensicherheit" erreicht wird, kann mindestens infrage gestellt werden.

2. Eine Studie des BAG ("Überhang in der stationären Leistungserbringung zu Gunsten der Zusatzversicherten") vom 10. Juni 2016 zeigt gestützt auf die Auswertung statistischer Daten, dass Versicherte mit einer Zusatzversicherung häufiger im Spital behandelt werden als Versicherte mit einer reinen OKP-Deckung, und dies unabhängig vom Alter. Eine medizinische Erklärung für diese Mehrbehandlung von Zusatzversicherten ist nicht erkennbar. Eingriffe, die bei Zusatzversicherten vermehrt vorgenommen werden, sind vor allem orthopädische Leistungen und Kaiserschnitte. Da die finanziellen Anreize, die von der Höhe der Spitaltarife für Privat- oder Halbprivatpatienten ausgehen, zu einer Mengenausweitung führen können und die medizinischen Leistungen auch in diesen Fällen von der OKP übernommen werden, besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass dadurch ein Beitrag zum Kostenanstieg im Gesundheitswesen im Allgemeinen und neben der Zusatzversicherung auch in der Grundversicherung im Speziellen entsteht.

3. Die finanzielle Höhe der genannten Effekte in der Prämie in der OKP ist nicht bekannt.

4. Der Bundesrat verweist erstens auf den Bericht vom 24. August 2017 der vom Eidgenössischen Departement des Innern eingesetzten Expertengruppe zu Kostendämpfungsmassnahmen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Dieser Bericht enthält unter anderem Massnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher Zusatzversicherungstarife (Spitaltarife für die von der Zusatzversicherung gedeckten Leistungen). Zweitens verweist der Bundesrat auf die erwähnte Studie des BAG zur Behandlung von Personen mit Zusatzversicherung. Er wird das Zusammenwirken der Grundversicherung und der Zusatzversicherung für Spitalbehandlungen weiter im Auge behalten.

Antwort des Bundesrates.