17.4306 · Motion · 2017-12-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Meldepflicht für alle einzuführen, die juristische Beratung und Unterstützung bei der Errichtung und der Verwaltung von juristischen Konstruktionen ausserhalb der Schweiz leisten. Zudem sind für jede Rechtskonstruktion die wirtschaftlich Berechtigten gegenüber den zuständigen Schweizer Behörden offenzulegen (Forderung der G-7 2017 und Vorschlag der EU-Kommission).
Begründung
Die EU-Kommission will Anwälte, Steuerberater, Banken oder sonstige Vermittler von länderübergreifenden Strategien zur Steuervermeidung verpflichten, ihre Steuersparmodelle, unmittelbar nachdem sie den Kunden zur Verfügung gestellt wurden, auch an die Finanzbehörden zu melden (innerhalb von fünf Tagen). Ein zentrales Register auf EU-Ebene stellt die Informationen danach den Mitgliedstaaten zur Verfügung. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hat die Europäische Kommission im Juni 2017 vorgelegt. Das ist ein zentraler Schritt für Transparenz und Steuerehrlichkeit. Die unrühmliche Rolle der Vermögensverschleierungsindustrie haben uns die Paradise Papers, zuvor die Panama Papers, eindrucksvoll aufgezeigt. Milliarden Gelder sind in den letzten Jahrzehnten aus der Schweiz nach offshore geflossen.
Normalerweise vergehen Jahrzehnte bis Steuerschlupflöcher entdeckt und geschlossen werden. Bis dahin profitieren die Vermittler von Steuersparmodellen und ihre Kunden auf Kosten der steuerehrlichen Personen, welche die ganze Steuerlast tragen. Durch die Meldepflicht können der Bund und die Kantone unmittelbar reagieren und den Steuersparhahn schnell wieder zudrehen. Zudem wird die Offenlegungspflicht dafür sorgen, dass aggressive Steuerplanung nicht mehr salonfähig sein wird. Denn oft agieren die Anbieter von solchen Steuersparmodellen und ihre Kunden am liebsten im Dunkeln.
Die an die zuständigen Behörden gemeldeten Informationen sollen quartalsweise automatisch den Kantonen weitergemeldet werden. Dafür wird ein zentrales Register geschaffen. In der EU sind aktuell die Mitgliedstaaten am Zug. Sie müssen die neue Gesetzgebung so schnell wie möglich auf den Weg bringen.
Die Schweiz ist gut beraten, dem Parlament einen Gesetzentwurf unter Einbezug der Kantone zu unterbreiten, und zwar bevor nächste Enthüllungen aus Offshore-Gebieten die Reputation solcher Anwälte, Steuerberater, Banken, Trusts und sogenannter "family offices" usw. mit Sitz in der Schweiz erneut schädigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die im Oktober 2015 veröffentlichten Resultate des OECD-/G-20-Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (im Englischen: Base Erosion and Profit Shifting; Beps) enthalten auch Empfehlungen über Regelungen im innerstaatlichen Recht zur Offenlegung aggressiver oder missbräuchlicher Transaktionen, Modelle oder Strukturen durch Steuerpflichtige (Beps-Massnahme 12). Diese Empfehlungen beruhen auf den Erfahrungen eines halben Dutzend Staaten, die solche Regelungen im innerstaatlichen Recht umgesetzt haben, und stellen keine Mindeststandards dar. Den Staaten ist deshalb freigestellt, ob sie verbindliche Offenlegungsregelungen einführen wollen oder nicht.
Weiter führt die OECD im Zusammenhang mit der Umsetzung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten (AIA) zurzeit im Auftrag der G-7-Staaten eine Vernehmlassung über die Einführung von Offenlegungspflichten für Intermediäre durch, die Offshore-Strukturen oder andere Arrangements anbieten, die darauf abzielen, den globalen AIA-Standard zu umgehen (siehe Medienmitteilung der OECD vom 11. Dezember 2017: http://www.oecd.org/tax/oecd-seeks-input-on-new-tax-rules-requiring-disclosure-of-crs-avoidance-arrangements-and-offshore-structures.htm).
Die Europäische Kommission hat im Juni 2017 im Rahmen der Revision der EU-Steueramtshilferichtlinie ebenfalls neue Transparenzvorschriften für Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte vorgeschlagen, die Steuerplanungsstrategien für Kunden ausarbeiten und empfehlen (DAC 6; siehe Medienmitteilung der Europäischen Kommission vom 21. Juni 2017: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1663_de.htm). Die Vorlage ist zurzeit in Beratung. Es ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten die Umsetzungsgesetzgebung spätestens am 31. Dezember 2018 verabschieden und die Bestimmungen ab dem 1. Januar 2019 anwenden.
Die Schweiz setzt die geltenden internationalen Mindeststandards im Bereich der Steuertransparenz um. Daneben verfügt sie mit den Missbrauchsbekämpfungsbestimmungen im Steuerrecht und mit der Verrechnungssteuer bereits über wirksame Instrumente, um gegen Konstrukte zur Steuerumgehung vorzugehen. Die Schweiz verfolgt die internationalen Entwicklungen aufmerksam und arbeitet aktiv an den Projekten der OECD mit. Sie setzt sich dafür ein, dass mögliche Empfehlungen praktikabel sind und keinen übermässigen administrativen Aufwand verursachen. Da sowohl in der OECD als auch in der EU die entsprechenden Arbeiten noch im Gange sind und noch keine Ergebnisse vorliegen, erachtet es der Bundesrat als verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt über Massnahmen zu entscheiden.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass im Rahmen der Folgearbeiten zum vierten FATF-Länderbericht der Schweiz eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet wird. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat die Einführung von gewissen Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz für die Erbringung von Beratungsdienstleistungen bezüglich Gesellschaften und juristischer Konstruktionen vorschlagen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.