17.5102 · Fragestunde. Frage · 2017-03-01
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Kein anderes Land kennt ein so schrankenloses Kapitaleinlageprinzip mit total steuerfreien Ausschüttungen wie die Schweiz seit 2011.
1. Wie hoch war der Bestand der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur steuerfreien Ausschüttung genehmigten Kapitaleinlagereserven per 31. Dezember 2016?
2. Wie hoch waren im Jahr 2016 die effektiv steuerfrei ausgeschütteten Kapitaleinlagereserven sowie die neuangemeldeten und genehmigten Kapitaleinlagereserven?
3. Wie viel wurde von Statusgesellschaften angemeldet?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bestand der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur steuerfreien Ausschüttung genehmigten Kapitaleinlagereserven per 31. Dezember 2016 betrug 1255 Milliarden Franken.
2. Im Jahr 2016 betrugen die effektiv steuerfrei ausgeschütteten Kapitaleinlagereserven 90 Milliarden Franken und die neuangemeldeten sowie genehmigten Kapitaleinlagereserven 187 Milliarden Franken. Die Differenzen zwischen neuangemeldeten und genehmigten Kapitaleinlagereserven sind in der Regel marginal.
3. Die Eidgenössische Steuerverwaltung verfügt in ihren Systemen nicht über die Status-Zugehörigkeit der einzelnen Gesellschaften, weil diese durch die kantonalen Steuerbehörden überprüft und verwaltet werden.