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17.5134 · Fragestunde. Frage · 2017-03-06

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Minder 16.4168 geht hervor, dass die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die bei den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes angestellt sind, nicht ermittelt wird. Bedenkt man, dass die ehemaligen Regiebetriebe des Bundes den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Inländervorrangs eher zweifelhaft umsetzen, wäre es umso wichtiger, die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die bei diesen Betrieben arbeiten, zu kennen, namentlich die Zahlen für das Tessin.

Beabsichtigt der Bundesrat, die ehemaligen Regiebetriebe des Bundes darauf hinzuweisen, dass sie die Zahl der bei ihnen angestellten Grenzgängerinnen und Grenzgänger ermitteln sollen?

Grenzgängerinnen und Grenzgänger als Angestellte von ehemaligen Regiebetrieben des Bundes | Lexipedia | Lexipedia