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17.5176 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die kantonalen Behörden haben im Jahr 2016 gestützt auf Artikel 30 Absatz b des Ausländergesetzes 523 B-Bewilligungen für reiche Ausländerinnen und Ausländer erteilt mit dem Argument, dass hohe Steuereinkünfte zu erwarten seien.

- Ist diese Interpretation des Artikels im Sinne des Gesetzes?

- Die Verhandlungen wurden überdies von spezialisierten Unternehmen durchgeführt. Private Vermittlung bei einer hoheitlichen Tätigkeit, ist das nicht problematisch?

- Welcher Spielraum wird ihnen gelassen?

- Wie wird der Preis, den die Kantone für eine B-Bewilligung verlangen, festgelegt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.