17.5176 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die kantonalen Behörden haben im Jahr 2016 gestützt auf Artikel 30 Absatz b des Ausländergesetzes 523 B-Bewilligungen für reiche Ausländerinnen und Ausländer erteilt mit dem Argument, dass hohe Steuereinkünfte zu erwarten seien.
- Ist diese Interpretation des Artikels im Sinne des Gesetzes?
- Die Verhandlungen wurden überdies von spezialisierten Unternehmen durchgeführt. Private Vermittlung bei einer hoheitlichen Tätigkeit, ist das nicht problematisch?
- Welcher Spielraum wird ihnen gelassen?
- Wie wird der Preis, den die Kantone für eine B-Bewilligung verlangen, festgelegt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.