17.5191 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die bundesrätliche Antwort auf die Frage 17.5054 ist unbefriedigend. Der Auftrag gemäss Rückweisungsbeschluss des Parlamentes zum Tabakproduktegesetz ist einfach und klar: ein neuer Entwurf auf der Basis der bestehenden Vorlage, Einführung des Mindestalters und Aufnahme von neuen Produkten.
- Warum kann die verschlankte Vorlage nicht bereits vor der Sommerpause 2017 in Vernehmlassung gegeben werden?
- Was unternimmt der Bundesrat, um das Verfahren zu beschleunigen?
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat bereits vor einer Woche, am 6. März 2017, in der Antwort auf die Frage Clottu 17.5054 ausgeführt hat, verlangt der Rückweisungsbeschluss des Parlamentes eine detailliertere Vorlage. Dies erfordert eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfes. Die bis anhin verbotenen Tabakprodukte zum oralen Gebrauch (Snus) sind neu zu regeln. Zudem müssen Inhalte des heutigen Verordnungsrechtes auf Gesetzesstufe festgeschrieben und die Vorschriften für E-Zigaretten detaillierter geregelt werden. Es geht also nicht nur um die Streichung gewisser Artikel zum Tabakmarketing.