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17.5214 · Fragestunde. Frage · 2017-05-29

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Mit dem Cyberangriff vom 12. Mai 2017 wurden Spitäler, Bahnhofinfosysteme, Produktionsfirmen usw. in vielen Ländern massiv gestört, und es wurden der zivilisierten Welt die Grenzen der Abwehrbereitschaft gegen Schadsoftware aufgezeigt.Sollte der Bundesrat daraus nicht die Konsequenz ziehen, die Weiterentwicklung eines globalen E-Voting-Systems so lange auf Eis zu legen, bis absolute Gewähr besteht, dass das Wahl- und Abstimmungsverfahren in der Schweiz niemals durch derartige Cyberattacken beeinflusst werden kann?

Globaler Cyberangriff vom 12. Mai 2017. Konsequenzen für globales E-Voting in der Schweiz | Lexipedia | Lexipedia