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17.5438 · Fragestunde. Frage · 2017-09-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 18.06.2017 hat die Gemeinde Moutier "erst" am Samstag, 17. Juni 2017, dem Bundesamt für Justiz auf dessen ausdrückliches Ersuchen die definitive Liste der Abstimmungsberechtigten ausgehändigt.

1. Wann hat das Bundesamt für Justiz diese Namensliste zum ersten Mal verlangt?

2. Hat die Gemeinde Moutier sie unverzüglich nach der ersten Anfrage abgegeben? Wenn nein, warum nicht?

3. Bedeutet die Wortwahl "erst" in der Medienmitteilung, dass sich die Gemeinde Moutier weigerte, diese Liste auszuhändigen?