17.5447 · Fragestunde. Frage · 2017-09-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Bei der Integration von Flüchtlingen gibt es für Wohnheime grosse Probleme mit komplett integrations- und arbeitsunwilligen Personen, insbesondere aus Ostafrika, die sich sämtlichen Bemühungen der Verantwortlichen widersetzen und auf Kosten der Gemeinden ein regelrechtes Asylschmarotzerleben führen.
Welche konkrete rechtliche Handhabe gibt es für Verantwortliche von Wohnheimen, um integrations- und arbeitsunwillige Personen zu sanktionieren?