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17.5456 · Fragestunde. Frage · 2017-09-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Trifft es zu, dass Standortkantone von Bundeszentren, namentlich von Bundesausreisezentren, Asylbewerber die ausgeschafft werden, nicht aber ausgeschafft werden können, dem Standortkanton des jeweiligen Ausreisezentrums zugeteilt werden?

- Bleiben diejenigen, die nicht rückgeführt werden können im Ausreisecenter, oder werden sie auf die Gemeinden verteilt?