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17.5481 · Fragestunde. Frage · 2017-11-27

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes sucht das Staatssekretariat für Migration "eine/einen Chefin/Chef Asylregion Bern". Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahren "in der deutschen Sprache geführt" werden.

- Was heisst das für die französischsprachige Minderheit im Kanton Bern?

- Sollte die Bundesverwaltung nicht in der Lage sein, die Verfahren in zwei Landessprachen zu führen?

- Verletzt diese Ausschreibung die Berner Verfassung (Art. 6 betr. Zweisprachigkeit)?

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