17.5485 · Fragestunde. Frage · 2017-11-27
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Laut "Newsflash" der Parlamentsdienste hat der Sicherheitsbeauftragte der Bundesversammlung wiederholt festgestellt, dass Medienleute und andere Personen kurz nach Schluss einer Sitzung in Kommissionszimmer eintraten, wohl um illegal an Sitzungsunterlagen zu kommen.- Wurden gegen solche in flagranti erwischten Personen Sanktionen wie Hausverbot verhängt? - Falls nein, warum nicht?- Wie häufig kam es in etwa zu solchen Vorkommnissen?- Hat sich die Situation nach Aufruf im "Newsflash" verbessert?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Newsflash in der Herbstsession wurde die Schliessung der offenen Abfallbehälter in den Sitzungszimmern damit begründet, dass die Parlamentsdienste regelmässig festgestellt haben, dass in den bisherigen offenen Behältnissen auch vertrauliche Unterlagen entsorgt worden sind, die dann für nachfolgende Besucherinnen und Besucher zugänglich waren. Insbesondere während den Sessionen ist es unmöglich, sämtliche Sitzungszimmer zu kontrollieren. Der Aufwand wäre unverhältnismässig.Es wurden nie Personen in flagranti erwischt, weshalb auch keine Sanktionen ausgesprochen werden konnten. Dies wäre aber sicher der Fall gewesen, hätte man eine Person effektiv des Diebstahls vertraulicher Unterlagen überführen können. Die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen bestehen:- Gemäss Parlamentsgesetz, Artikel 69 Absatz 1, wird das Hausrecht in den Ratssälen durch die Ratspräsidentinnen und Ratspräsidenten, das Hausrecht in den übrigen Räumlichkeiten der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste durch die Verwaltungsdelegation ausgeübt. In Abwesenheit der Verwaltungsdelegation wird dieses Recht gemäss Parlamentsverwaltungsverordnung, Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe e, durch die Generalsekretärin oder den Generalsekretär der Bundesversammlung ausgeübt.- Gemäss Parlamentsverwaltungsverordnung, Artikel 11 Absatz 4, kann die Verwaltungsdelegation Medienschaffenden die durch die Akkreditierung gewährten Vergünstigungen im Zuständigkeitsbereich der Bundesversammlung entziehen, falls sie das ihnen gewährte Hausrecht in schwerwiegender Weise missbrauchen.Bei der Schliessung der Behälter handelt es sich um eine vorbeugende Massnahme. Insofern kann die Frage, ob sich die Situation verbessert habe, klar mit Ja beantwortet werden, da nun die vertraulichen Dokumente bei fachgerechter Entsorgung gar nicht mehr zugänglich sind.