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17.5490 · Fragestunde. Frage · 2017-11-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Asylbewerber, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, fallen unter das Dublin-System. Legen sie Rechtsmittel ein oder tauchen sie ab, so verzögert sich ihre Überstellung, während die Frist zur Rückführung läuft.

1. Wie viele Dublin-Fälle konnte die Schweiz in den letzten fünf Jahren nicht überstellen, weil die Frist abgelaufen ist?

2. In wie vielen dieser Fälle musste die Schweiz so neu auf das Asylgesuch eintreten?

3. Was ist mit diesen Personen passiert?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Dublin-Verfahren sieht für diese beiden Konstellationen besondere Bestimmungen vor. So beginnt die Überstellungsfrist normalerweise erst mit der Abweisung der Beschwerde zu laufen. Verschwindet eine Person innerhalb der Überstellungsfrist von sechs Monaten, kann diese um zwölf Monate erstreckt werden.

1./2. Zwischen 2013 und 2017 ging die Zuständigkeit für die Prüfung des Asylgesuchs in 589 Fällen mit Untertauchen auf die Schweiz über, und das nationale Asylverfahren wurde eingeleitet. Das sind durchschnittlich 118 Fälle pro Jahr. In 1418 Fällen erfolgte ein Selbsteintritt nach Erhebung einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Das sind durchschnittlich 284 Fälle pro Jahr. Eine Auswertung der Fälle, die alleine aufgrund einer abgelaufenen Frist nicht überstellt werden konnten, ist aufgrund der verfügbaren Statistiken nicht möglich.

3. Nach einem solchen Entscheid erfolgt ein normales Asylverfahren gemäss Asylgesetz. Eine spezifische Statistik über das Resultat dieser Verfahren gibt es nicht.