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17.5491 · Fragestunde. Frage · 2017-11-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

2015 kamen 77 Prozent, 2016 82 Prozent aller Asylbewerber ohne Ausweise in die Schweiz. Nur bei rund 10 Prozent hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) sichere Kenntnis ihrer Identität.

1. Wie lässt sich ohne Identität die individuelle Verfolgung feststellen?

2. Woher weiss das SEM, wer in die Schweiz kommt, wenn es um den Familiennachzug geht?

3. Haben die Behörden sichere Kenntnis der Identität der Familienangehörigen?

4. Haben die Behörden sichere Kenntnis des Verwandtschaftsgrades?

5. Kann der Familiennachzug auch ohne Papiere erfolgen?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Artikel 8 des Asylgesetzes müssen Asylsuchende im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht u. a. ihre Identität offenlegen: Hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) Zweifel an der Identität einer asylsuchenden Person, wird diese Person grundsätzlich nicht als Flüchtling anerkannt und auch nicht vorläufig aufgenommen.

1. Wer um Asyl nachsucht, muss gemäss Asylgesetz die Flüchtlingseigenschaft nachweisen oder glaubhaft machen. Dies kann unter Beachtung des vorher Gesagten fallweise auch ohne Abgabe eines Identitätsausweises möglich sein.

2.-5. Das SEM prüft das geltend gemachte Beziehungs- und Abstammungsverhältnis und greift dazu auch auf DNA-Analysen zurück. Vor der Visumausstellung überprüft die zuständige schweizerische Vertretung zudem die Identität der Betroffenen. Sie kann das Visum verweigern, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Identität der gesuchstellenden Person bestehen. Verfügen die Nachzugsberechtigten nicht über eigene Reisedokumente, so erfolgt die Einreise in die Schweiz mit einem von der schweizerischen Vertretung ausgestellten Laissez-passer.